Sehr geehrte Frau Polat, Ich möchte Sie fragen ob man zwei Staatangehörigskeiten haben kann (in mrinem Fall bosnisch und deutsch), ohne dass man vorher eine Niederlassungserlaubnis hat? MFG
Sehr geehrte Frau I.
grundsätzlich haben wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit in Deutschland erweitert. Ob Sie persönlich zwei Staatsangehörigkeiten behalten oder erwerben können, hängt jedoch maßgeblich von den Staatsangehörigkeiten ab, die Sie aktuell besitzen, und der, die Sie erwerben möchten.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist neben weiteren Voraussetzungen, wie zum Beispiel Deutschkenntnissen, in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine rechtliche Beratung anbieten darf. Allerdings verweise ich Sie gerne auf folgende offizielle Website, auf der Sie umfassende Informationen zum Thema Einbürgerung finden:
[https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html)
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat