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Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph S. •

Methodische Sicherheit bei Zulassung von Landeslisten

Sehr geehrte Frau Polat
bei der letzten Bundestagswahl konnte im Saarland keine gültige Landesliste der Grünen aufgestellt werden.
1. Welches Einfluss hat die Methode der Einteilung der Partei in Wahlkreise für den Wahlparteitag? Kann allein die Frage, welche Gebiete oder Personengruppen wie in diesen oder jenen Wahlkreis zusammenkommen, massive Auswirkungen darauf haben, ob Nepumuk Eder oder Emilia Enzian einen guten Platz auf der Landesliste bekommt? Könnte der Gesetzgeber hier was unternehmen?
2. Das neue Wahlgesetz schreibt allein die 5% Hürde vor, die Landespartei kann sich nicht mehr über Wahlkreiskandidaten retten: Wenn mehrere Parteien einen Dissens zwischen Bundes- und Landespartei haben, hat dieses Bundesland keine Liste mehr, die über 5% kommen kann und dann sind die Wähler in diesem Bundesland nur noch theoretisch, aber nicht mehr praktisch zum Bundestag stimmberechtigt. Wie kann diesem Dilemma abgeholfen werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich als Abgeordnete aus Niedersachsen nicht direkt für das Saarland zuständig bin, möchte ich dennoch versuchen, Ihre Anliegen zu klären.

Zur ersten Frage: Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss. Dies ist ein integraler Bestandteil des demokratischen Prozesses der Partei und sollte im Rahmen der innerparteilichen Demokratie betrachtet werden.

Zur zweiten Frage: Nur weil eine Partei keine Landesliste abgibt und nicht zu einer Wahl antritt bedeutet dies nicht, dass die Wähler*innen „nicht mehr praktisch zum Bundestag stimmberechtigt“ sind. Die Wählerinnen können weiterhin von ihrem Wahlrecht aus dem Grundgesetz Gebrauch machen.

 

Freundliche Grüße

Filiz Polat

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