Können meine Kinder (unter 6 Jahren) nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes die Staatsbürgerschaft mit mir erhalten?
sehr geehrte Frau Polar,
Ich habe auf Wunsch meines deutschen Arbeitgebers mehr als ein Jahr im Ausland verbracht. Dies resultierte aus der Unterbrechung des Aufenthalts meines 2-jährigen Sohnes, der in Deutschland geboren wurde. Jetzt ist er nicht für die Staatsbürgerschaft mit mir qualifiziert.
Wird das neue Gesetz die Kinder berücksichtigen und es ihnen erleichtern, mit ihren Eltern deutsche Staatsbürger zu werden?
Werden Sie bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes auch die Menschen berücksichtigen, die sich außerhalb Deutschlands im Dienste der Allgemeinheit aufgehalten haben?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr A.,
nach aktueller (und für Ihre Kinder relevanter) Rechtslage musste sich ein Elternteil unbefristet mindestens acht Jahre vor Geburt des Kindes in Deutschland aufgehalten haben, damit das Kind nach dem Ius Soli Prinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen konnte. Wir planen aktuell diesen Zeitraum auf fünf Jahre zu reduzieren.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat