"doppelten Staatsbürgerschaft ohne Wenn und Aber" Heißt das, dass man schon jetzt eine zweite Staatsbürgerschaft, neben der Deutschen, beantragen kann ohne Beibehaltungsgenehmigung?
Ihre Antwort auf eine vorherige Frage:
"wir Grüne haben uns maßgeblich mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition für eine Reform eines zeitgemäßen Staatsangehörigkeitsrechtes eingesetzt. Damit verbunden ist die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ohne Wenn und Aber"
Heißt das, dass man schon jetzt eine zweite beantragen kann ohne Beibehaltungsgenehmigung? Wenn nicht, wann soll es so umgesetzt werden?
Sehr geehrter Herr D.,
unser Ziel ist es, die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bald auf den Weg zu bringen – spätestens Ende dieses/ Anfang nächsten Jahres. Mit Änderung des Gesetzes und mit Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ohne Wenn und Aber würde somit auch die Beibehaltungsgenehmigung entfallen.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen. Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.
Herzliche Grüße
Filiz Polat