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Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Frage an Filiz Polat von Heike R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Polat,
ich frage bewusst keinen Abgeordneten der Union.
im Internet kann man googeln, dass Frau Merkel bereits 2012/2013 eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz beim RKI beauftrag und erhalten hat.
quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 17/12051
Hier wird im Pkt. 2.3 und vor allen im Anhang 4 drastisch geschildert, was jetzt eintritt.
Hat die Merkel Adminsitration irgendwelche Maßnahmen für die Bevölkerung aus dieser Risikoanalyse abgeleitet? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb nicht?
Sind die Szenarien, beschrieben im Anhang 4, realistisch, sie stammen ja vom RKI ?

Mfg
H. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rogall,

vorausschicken möchte ich, dass ich Ihnen voll zustimme, wenn Sie mit Ihrer Frage sagen wollen, dass die Risikoanalyse aus 2012 relevant war und ist, und dass die Politik gut daran tut, Expert*innen und Expertise nie leichtfertig zu übergehen. Das ist übrigens auch ganz grundsätzlich meine persönliche Überzeugung und maßgeblich für die Arbeit der grünen Bundestagsfraktion: wir bemühen uns stets den Austausch mit der Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu suchen und unsere Konzepte auf der Höhe der Zeit zu entwickeln.

Da Sie Ihre Frage explizit an eine Oppositionsfraktion richten, gehe ich im Übrigen davon aus, dass Sie die Antwort der Regierung schon kennen, oder sich zumindest denken, dass diese voraussichtlich darauf hinweisen würde, dass der Bund nach dem Grundgesetz über keine primäre Zuständigkeit im Katastrophenschutz verfügt. Auch das Infektionsschutzgesetz, das eben mit Blick auf die aktuelle Krise geändert wurde, führt in erster Linie die Länder als eigene Angelegenheit aus. Beides ist zutreffend. Maßgeblich sind hier die Artikel 73 und 83 Grundgesetz. In dem von Ihnen zitierten Bericht wird daher auch ausgeführt:

„Im Rahmen der […] Risikoanalyse […] werden Erkenntnisse gewonnen, die in den Umsetzungsprozess unter Berücksichtigung der Bundes- und Länderinteressen einfließen können. Die den auf Bundesebene durchgeführten Risikoanalysen zugrunde gelegten Szenarien werden den für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen der Länder zur weiteren Verwendung bereitgestellt.“

Ob und wie die Informationen und Anregungen in den einzelnen Bundesländern zu konkreten Umsetzungen geführt haben, können daher aktuell in erster Linie nur die dort Zuständigen beantworten. Bündnis 90/Die Grünen hat jedoch im Bundestag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bund zukünftig leichter einen Überblick zu diesen Fragen gewinnen kann. Den Antrag finden Sie verlinkt auf folgender Seite:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/zusammenarbeit-im-foederalen-katastrophenschutz-staerken

Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat

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