Frage an Filiz Polat von Kathrin K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Polat,
ich habe mich mit dem Entwurf zur geplanten Masernimpfpflicht beschäftigt und habe dazu Fragen.
Im Entwurf heißt es "zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln"- dazu meine Frage: Was heißt gut verträglich und wie oft treten schwere und schwerste Nebenwirkungen auf? Auf welche Zulassungsstudien greifen Sie zurück? Im Bundesgesundheitsblatt heißt es in der Ausgabe 12-2014 wörtlich: "Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden."
Wieso stehen keine Einzelimpfstoffe zur Verfügung? Inwiefern lässt sich das Ihrer Meinung nach mit den Grundrechten vereinbaren?
"Hochwirksam" - ebenfalls eine Frage der Definition. Eine Garantie für Nichterkrankung wird weder vom Hersteller noch von den Behörden gegeben. Wie kann es sein, das Impfstoffe zugelassen werden ohne das eine placebokontrollierte Doppelblindstudie gemacht wurde? Woher weiß man dann, das die Impfstoffe hochwirksam sind? Solche Studien werden vom Gesetzgeber bis heute nicht verlangt. Warum nicht? Laut offizieller Begründung sei es unethisch, da einer Versuchsgruppe der Wirkstoff absichtlich vorenthalten würde. Man geht also von vornherein davon aus, das die Impfstoffe auch schützen. Finden Sie es nicht wesentlich unethischer, eine ganze Bevölkerung mit einem Impfstoff durchimpfen zu wollen, von dem man nicht weiß, ob er schützt und was er sonst im Körper macht? Immerhin werden die Impfstoffe direkt in die Blutbahn gespritzt und umgehen damit erstmal sämtliche Abwehrmechanismen des Körpers. Woher weiß man, dass Geimpfte gesünder sind als Ungeimpfte? Welche Studien liegen dazu vor?
Danke für IhreBeantwortung im voraus
MFG K. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beziehen.
Ihre konkreten Fragen beziehen sich auf Intentionen und Interpretationen von teilweise unbestimmten Rechtsbegriffen des Verfassers – in diesem Fall zeichnet das Gesundheitsministerium verantwortlich. Wir befinden uns zurzeit in den Beratungen und werden den Gesetzentwurf als Fraktion kritisch prüfen. Ihre konkreten Fragen habe ich meinen zuständigen Kolleg*innen im Fachausschuss für die dortigen Beratungen mitgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat