Frage an Filiz Polat von Emil W. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Frau Polat,
meine Frage lautet:
Wenn der sogenannte Migrationspakt nicht bindend sein soll und angeblich nicht in die nationale Souverenität eingreift, wieso fordern sie daß mehrere "Leitlinien" in nationales Recht gegossen werden müssen?
Somit greift dieses Pamphlet sehr wohl in die Souverenität unseres Staates ein,und zwar massiv.
Oder Täusche ich mich?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es muss hier bei den von Ihnen genannten Punkten differenziert werden.
Zunächst: Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und daher rechtlich nicht bindend. Die beteiligten Staaten verpflichten sich praktisch nur dazu, die im Global Compact for Migration zuvor gemeinsam ausverhandelten Ziele erfüllen zu wollen. Eine Sanktionsmöglichkeit besteht nicht, daher ist der Global Compact zunächst „nur“ eine Absichtserklärung.
Daher ändert der Migrationspakt auch nicht die Rechtlage in Deutschland. Einige Ziele sind bereits heute als Regelungen im nationalen oder europäischen Recht enthalten. Weitere Maßnahmen, die z.B. sich auf die Ziele des Global Compact berufen, bräuchten in Ihrer Umsetzung in Deutschland folglich auch die Behandlung in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren. Nichts anderes steht oder stand je zur Debatte. Ein massiver Eingriff in die nationale Souveränität ist nicht gegeben und beruht auf falschen oder sehr abwegigen und unseriösen Behauptungen.
Zur Umsetzung: Es soll ein Gremium bei den Vereinten Nationen geben, das ab 2022 alle vier Jahre tagen, die Umsetzung evaluieren und diese Ergebnisse in einem Bericht veröffentlichen soll. Zudem wollen die UN bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Staaten bei der Umsetzung des Paktes zu unterstützen – zum Beispiel durch Anschubfinanzierungen. Auch in Deutschland soll von der Bundesregierung gegenüber dem Parlament regelmäßig über die Umsetzung der Ziele berichtet werden, wie wir es u.a. auch als grüne Bundestagsfraktion in unserem Antrag (BT-Drs. 19/5547) gefordert haben.
Als Grüne begrüßen wir die Ziele des Migrationspaktes, da Wanderarbeiter*innen oder Menschen im Transit oftmals sehr vulnerable Gruppen sind. Auch für sie gelten die Menschenrechte. Das heißt insbesondere auch, dass ihre Arbeits- und Mobilitätsrechte, aber auch ihr Recht auf eine menschenwürdige Existenz, auf Familie, auf Schutz vor Diskriminierung, Bildung, Teilhabe und Partizipation geschützt und gestärkt werden soll. Auch ist es ein sinnvolles Anliegen sichere und legale Migrationswege zu schaffen. All dies sind Themen mit denen sich nicht nur der Bundestag und die Menschen hier, in Europa und weltweit auseinandersetzen werden, damit wir in einer globalisierten Welt eine Migrationspolitik gestalten können, die überall Menschenrechte schützt, zur geordneten Steuerung von Migration beiträgt, dem besseren Schutz vor Diskriminierung und Ausbeutung dient und Perspektiven schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat