Frage an Filiz Polat von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Polat,
die niedersächsische Landesregierung (Sozialministerin Frau Özkan) hat im September 2012 die Mittel im aktuellen Haushaltsjahr für den sozialen Wohnungsbau um 10 Million Euro aufgestockt. Bei einer Fördersumme von 40.000 Euro bis 60.000 Euro pro Wohneinheit entspricht dies zwischen 166 und 250 geförderten Wohnungen in ganz Niedersachsen. Die Landesregierung selbst sieht im Zeitraum bis 2030 einen Bedarf von etwa 151.000 neuen Wohnungen.
Aktuelle Untersuchungen (z.B. Pestel-Studie, Juni 2012) zeigen, dass bereits in etwa fünf Jahren bezahlbarer Wohnraum für Alleinstehende und größere Familien fehlen wird.
Die Erfahrungen der Beratungsstellen der Caritas belegen, dass bereits heute Wohnraum für Menschen am Rande der Gesellschaft (z.B. Wohnungslose) fehlt.
Die Situation wird durch den vielerorts praktizierten Verkauf kommunaler Wohnungsgesellschaften an (internationale) Investorengruppen noch zusätzlich verschärft.
Die „Energiewende“ wird durch die auf die Miete umgelegten energetischen Investitionen den Bestand an preiswerten Wohnungen z.B. für ALG II Empfänger extrem schrumpfen lassen. Es droht eine neue Wohnungsnot!
· Wir setzen uns für die Sicherstellung des entsprechenden Wohnbedarfes ein.
· Mit welchen -insbesondere landespolitischen- Maßnahmen möchte Ihre Partei der oben skizzierten Entwicklung entgegenwirken?
Mit besten Grüßen
Ihr Caritasverband für die Diözese Osnabrück
Sehr geehrter Damen und Herren vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück,
Stichwort Wohnungsbauförderung
Bündnis 90/Die Grünen wollen die Wohnungsbauförderung mindestens in der bisherigen Höhe weiterführen. Dabei gehen wir fest davon aus, dass der Bund seine Kompensationsmittel, die er seit der Föderalismusreform für die Länder für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung gestellt hat, ab 2014 in der bisherigen Höhe auch weiterhin leistet. Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Nutzung und Sanierung von Altbauten grundsätzlich Vorrang vor der Ausweisung von Neubaugebieten. Es wird angesichts der im Land sehr unterschiedlichen Bedarfsstruktur und sehr differenzierten Versorgungssituation mittels eines Monitorings genau zu beobachten sein, in welche regionalen und lokalen Schwerpunkte die Wohnungsneubauförderung fließen muss. Die Zahlen der Pestel - Studie halten wir für zu hoch gegriffen. Schon jetzt fehlt es allerdings vor allem in den größeren Städten an kleineren und bezahlbaren Wohnungen für die Haushalte Alleinstehender sowie in Teilen an barrierefreiem Wohnraum. Bündnis 90/Die Grünen wollen auch stärker als bisher Gruppenbauvorhaben sowie das Gemeinschaftliche Wohnen von Jung und Alt oder im Alter fördern.
Stichwort Klimaschutz am Bau
Der Klimaschutz bedarf auf allen Ebenen des politischen Handelns ganzheitlicher Konzepte und Strategien. Dazu sind möglichst aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Handlungsstrategien zwischen Bund, Land und Kommunen anzustreben und eine entsprechende Beratungsstruktur aufzubauen. Auf Bundesebene wollen wir mit einem Energiesparfonds ein „Programm zur Steigerung der warmmietenneutralen energetischen Sanierung von Wohnquartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte (Energetische Quartierssanierung)“ auf Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Städtebauförderung auflegen und darüber den Kommunen jährlich 1,8 Mio € bereit stellen, die insbesondere für die energetische Sanierung solcher Wohnquartiere eingesetzt werden sollen. Voraussetzung für das Zuschussprogramm soll die Vorlage kommunaler Energie- und Klimakonzepte sein. Diese sollen auch im bestehenden Stadtsanierungsprogramm der KfW zur Fördervoraussetzung gemacht werden.
Die jüngst beschlossenen Änderungen zum Mietrecht lehnen wir weitgehend aus folgende Gründen ab: wenn ein Vermieter emergetisch modernisiert sollen nach unseren Vorstellungen die Kosten nur zu 9% auf die Miete umlegbar sein. Der Vermieter muß den Nachweis einer tatsächlichen Reduzierung des Energieverbrauchs in der modernisierten Wohnung erbringen Der Mieter/die Mieterin soll über das Wohngeldgesetz nach einer energetischen Modernisierung auch einen sogen. Klimawohngeldzuschuß erhalten können. Die Kappung der Mietsteigerungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf von 20 auf 15% soll sich nicht nur auf Bestandsmieten beziehen sondern auch bei Neuvermietung Anwendung finden.
Dem Land stehen zum Klimaschutz förderpolitische und ordnungspolitische Impulse offen.
Bündnis 90/Die Grünen wollen innerhalb der Wohnungsbauförderung des Landes neben dem unverzichtbaren Wohnungsneubau einen Schwerpunkt in die Förderung der energetischen Modernisierung des vorhandenen älteren Wohnungsbestandes setzen. Die bisherige Quote der energetischen Modernisierung im Bestand ist zu niedrig und liegt z.Zt. bei nur ca. 1%. Zusammen und ggf. in Ergänzung zu den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wollen wir die energetische Modernisierungsquote in der nächsten Wahlperiode steigern. Dabei wollen wir den Einsatz der Fördermittel an Wohn- und Quartierskonzepte binden, die von den Kommunen, den Wohnungsbaugesellschaften und anderen Trägern von Investitionen im Wohnungsbau erarbeitet und dem Land bei Beanspruchung von Fördermitteln vorgelegt werden sollen.
Stichwort Städtebauförderung
Die Städtebauförderung muss im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ als Aufgabe des Bundes und der Länder fortgeführt und verlässlich finanziert werden, um Ländern, Kommunen und Projektbeteiligten Planungssicherheit für mittel- und langfristig angelegte städtebauliche Entwicklungs- und Umbaustrategien zu geben. Dabei ist programm- übergreifend die Erstellung von integrierten Stadt- oder Stadtteilentwicklungskonzepten zur notwendigen Fördervoraussetzung für Maßnahmen der Städtebauförderung zu machen.
Die zukünftigen Herausforderungen wie soziale Inklusion, städtische Mobilität, Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, alten- und familiengerechter Umbau und Barrierefreiheit sowie gesundheitliche Prävention sind bei der Weiterentwicklung der Programmstruktur und ihren Schwerpunkten besonders zu berücksichtigen. Die Beschlüsse der Leipzig-Charta sollen in der Städtebauförderung umgesetzt werden.
Bündnis 90/Die Grünen treten für die Weiterführung der Förderprogramme Soziale Stadt und Stadtumbau/West ein. Die von der schwarzgelben Bundesregierung auf 455 Millionen Euro gekürzte Städtebauförderung muss in zwei Schritten zuerst wieder auf 610 Mio € und dann mittelfristig auf 700 Mio € erhöht werden. Dabei kommt der Wiederbelebung des aus ideologischen Gründen gekürzten Programms „Soziale Stadt“ als integrierter ressortübergreifender Handlungsansatz zur Revitalisierung des sozialen Zusammenhalts und zur Armutsbekämpfung in den Sozialen Brennpunkten eine besondere Bedeutung zu. Es muss mindestens wieder auf Das Niveau von 2009 (105 Mio €) angehoben werden.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Programme untereinander und auch mit dem Programm „Soziale Stadt“ muss wieder hergestellt werden. Der partizipative und aktivierende Ansatz des Programms „Soziale Stadt“ auch im Sinne des Einbezugs anderer zivilgesellschaftlicher Akteure muss wieder eingeführt, langfristig gesichert und durch die Förderung nichtinvestiver Maßnahmen erweitert werden. Förderprogramme anderer Ressorts sollten auf die Förderkulisse von „Sozialer Stadt“ und „Stadtumbau West“ ausgerichtet und mit ihm kombinierbar werden. Die Mittel aus den EU-Strukturfonds sollten neben der städtischen Dimension auch die soziale und demografische Dimension der Stadtentwicklung als vorrangigen Fördergegenstand festlegen und diese für das Programm „Soziale Stadt“ umsetzen.
Freundliche Grüße
Filiz Polat