Frage an Filiz (Phyliss) Demirel von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Demirel,
Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen, um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.
Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?
Sehr geehrter Herr Merk,
jede/r in Deutschland lebt, muss sich an dem Grundgesetz halten. Es gibt für Niemanden oder für keine Organisation einen rechtsfreien Raum und „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“, wie Sie es definiert haben.
Daher finde ich, dass wir durch diese Verträge viel mehr Möglichkeiten haben, einzuschreiten bzw. ohne eine entsprechende Klausel, die Möglichkeit ggf. mit den verschiedenen Partnern ins Benehmen zu setzen.
Persönlich halte ich solche Verträge mit den (damit meine ich alle) Religionsgemeinschaften für nicht nötig. Da aber Hamburg mit den anderen Gemeinschaften wie z. B. katolische Kirche, Judische Gemeinde etc. Verträge geschlossen hat, können auch die anderen anerkannten religiösen Gemeinschaften ebenfalls einen Vertrag fordern. Übrigens in 2012 wurde nicht nur mit den muslimischen Gemeinden einen Vertrag unterschrieben, sondern auch mit der alevitischen Gemeinde.
Hamburg ist bunt und diese Buntheit sollte sich auch dort zeigen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir in einer weltoffenen und demokratischen Stadt leben, in der niemand bevorzugt oder aber auch niemand diskriminiert wird. Wir alle müssen für unsere demokratischen Werte kämpfen und da nehme ich niemanden aus der Pflicht.
Herzliche Grüße