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Felix Schreiner
CDU
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Frage von Martin H. •

Sehr geehrter Herr Schreiner, welche Transparenzversprechen geben Sie für die kommende Legislaturperiode?

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Sehr geehrter Herr. H.

ich bedanke mich für Ihre Nachricht und Ihre Frage nach meinem Transparenzversprechen für die kommende Legislaturperiode.

Die Frage, ob Nebeneinkünfte von Abgeordneten erlaubt oder verboten werden sollen, kann pauschal nicht wirklich beantwortet werden. Ausgangspunkt ist Paragraph 44a des Abgeordnetengesetzes, wonach Mandatsträger neben ihren Verpflichtungen Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art ausüben dürfen. Das ist im Kern auch richtig, denn das Parlament soll ein Querschnitt der Bevölkerung sein. Beispielsweise gibt es im Parlament Handwerker, Landwirte, Rechtsanwälte, Selbstständige, etc., die aus einem Unternehmen kommen und sich entscheiden, für den Bundestag zu kandidieren. Ein Mandat ist jedoch begrenzt – im Fall des Deutschen Bundestages auf vier Jahre. Niemand kann von einem Geschäftsführer eines Betriebes, zum Beispiel eines Landwirtes, verlangen, für die Zeit des Mandats seinen Hof zu verkaufen. Deshalb bin ich sehr dafür, dass wir Nebentätigkeiten nicht pauschal verbieten, denn das würde sonst dazu führen, dass wir den von uns gewollten Querschnitt in der Bevölkerung nicht länger sicherstellen können, da sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr für eine Kandidatur für ein Parlament entscheiden würden.

Für mich war es zudem selbstverständlich, unsere Fraktionsspitze darin zu unterstützen, das damals geltende 10-Stufen-System (Verdienststufen) zu überarbeiten und die Tätigkeiten der Mandatsträger transparenter zu machen. Ein Stufensystem muss aussagekräftig sein, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten umfänglich informieren können.

Unsere Position sah deshalb folgende Punkte vor:

1. Verbot bezahlter Interessensvertretung: Bundestagsabgeordnete sind Vertreter des gesamten deutschen Volkes - keine Vertreter von Einzelinteressen. Deshalb werden wir künftig die entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag gesetzlich verbieten und Verstöße mit einem Ordnungsgeld belegen.

2. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Missbraucht der Abgeordnete seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder führt er eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten aus, muss er künftig den daraus erworbenen wirtschaftlichen Vorteil an den Bundestag abführen. Diese Gewinnabschöpfung muss zusätzlich zur Geldstrafe erfolgen.

3. Anzeigepflicht für Einnahmen aus Beteiligungen: Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) müssen künftig angezeigt werden, wenn der Abgeordneten mehr als 25 Prozent an dem Unternehmen hält und folglich einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Bisher ist nur die Unternehmensbeteiligung als solche anzuzeigen.

4. Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften: Wir werden die Veröffentlichung von hohen Nebeneinkünften grundlegend neu ordnen und transparenter machen. Zukünftig sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihre Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf Euro und Cent genau angeben.

5. Verbot geschäftlicher Missbrauch Mandat: „MdB“ ist eine Ehre und Verpflichtung - und kein Werbebanner. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken - beispielsweise wenn ein Abgeordneter seinen Briefkopf oder die Bezeichnung bei Geschäften im Rahmen einer Nebentätigkeit missbraucht - ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten sowie mit einem Ordnungsgeld belegen.

6. Geldstrafe für verbotene Nebentätigkeit oder bezahlte Interessensvertretung: Der Missbrauch des Mandats für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder eine verbotene entgeltliche Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten müssen in Zukunft harte Konsequenzen haben. Dafür führen wir eine neue Geldstrafe (Ordnungsgeld) ein.

7. Anzeigepflicht für Aktienoptionen: Wir werden gesetzlich klarstellen, dass Abgeordnete künftig anzeigen müssen, wenn sie Aktienoptionen als Gegenleistung im Rahmen einer Nebentätigkeit erhalten. Bisher handelt es sich bei solchen Aktienoptionen nicht um Einkünfte im Sinne des Gesetzes, wenn sie nicht selbständig handelbar sind und daher keinen quantifizierbaren Vermögenswert haben.

8. Verbot von Abgeordnetenspenden: Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete werden wir verbieten. Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig.

9. Hochstufung von Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit als Verbrechen: Wer Abgeordnete besticht oder Abgeordnete, die sich bestechen lassen, begehen kein Vergehen, sondern ein Verbrechen - und das muss sich künftig im Strafgesetzbuch auch genauso abbilden. Wir werden die Mindeststrafe für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöhen und sie damit zu einem Verbrechen machen.

10. Einführung verbindlicher Verhaltenskodex: Ergänzend zu den vorgeschlagenen Verschärfungen der gesetzlichen Transparenzvorschriften wird sich die CDU/CSU-Fraktion einen verbindlichen Verhaltenskodex geben. Der Verhaltenskodex wird klare ethische Anforderungen an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion definieren und einen internen Kontroll- und Sanktionsmechanismus festlegen, der die geplanten gesetzlichen Verschärfungen ergänzt.

Mit dem vor wenigen Wochen verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes haben wir überfraktionell für Verbesserungen der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages gesorgt. Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes sollen mit diesem Gesetz deutlich verbessert werden. Ein neuer Abschnitt des Abgeordnetengesetzes (11. Abschnitt) soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln, die lediglich als Anlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt waren, ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen künftig genauer angegeben werden. Sie sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im ganzen Jahr 3.000 Euro übersteigen. Bisher galt eine Jahresgrenze von 10.000 Euro. Festgelegt ist zudem, dass der Betrag "auf den Cent" genau veröffentlicht werden muss. Direkte oder indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent veröffentlicht (bislang 25 Prozent). Untersagt ist zudem bezahlte Lobbyarbeit.

Aus meiner Sicht genauso wichtig ist, dass wir eine Reform des Strafmaßes für Abgeordnete auf den Weg bringen, damit bereits der Versuch, sich als Abgeordneter bestechen zu lassen, ein Verbrechen wird. Wir regeln damit, dass der Versuch strafbar wird und die Strafe im Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr beträgt.

Transparenz ist für mich eine Grundvoraussetzung, um den Beruf als MdB ausüben zu können.

Herzliche Grüße,

Felix Schreiner

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