Frage an Felix Schreiner von Axel G. bezüglich Gesundheit
Warum ist es in Baden-Württemberg nicht möglich,wie in Bayern,ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten durchzusetzen.
MfG
A.Grimm
Sehr geehrter Herr Grimm,
In Baden-Württemberg gilt seit knapp 11 Jahren das Landesnichtraucherschutzgesetz. Das gewährleistet einen breiten Nichtraucherschutz. So gilt in öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot. Auch in Innenräumen von Gaststätten gilt die Regelung grundsätzlich. Rauchen bleibt in deutlich gekennzeichneten und abgetrennten Räumen möglich. Der Gesetzgeber hat zudem Ausnahmen geschaffen auch als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach gilt das Rauchverbot nicht für Gaststätten mit einer Gastfläche mit weniger als 75 Quadratmetern und nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen. In diesem Fall muss der Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt sein.
Insgesamt gewährleistet die Landesregelung einen breiten Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Schreiner, MdB