Frage an Felix Bosseler von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bosseler,
während der Pariser Konferenz am 17.07.1990 wurde durch die Alliierten die Streichung der Präambel und den Artikel 23 Grundgesetz a.F Verfügt, ist das so Richtig und wenn ja, wo kann ich das bitte Nachlesen.
Mit freundlichen Gruß
H. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
Ihre Frage irritiert mich ein wenig. Ich denke hier wäre eher eine Internetrecherche angezeigt, um diese fundiert zu beantworten. Trotzdem versuche ich gerne eine Einschätzung:
Ich halte es für ausgeschlossen, dass andere Staaten Artikel aus unserem Grundgesetz streichen oder ändern können. Es mag sein das technisch gesehen bis zur Pariser Konferenz eine besondere Situation für Deutschland bestand. Ich messe dem aber keine Relevanz in einer solchen Frage bei. Artikel 23 des Grundgesetzes befasst sich mit der Europäischen Union, dem Verhältnis Bundestag, Bundesrat und Regierung zu dieser Institution und untereinander. Es macht meiner Meinung nach gar keinen Sinn das zu streichen.
Die Präambel dehnt den Geltungsbereich des Grundgesetzes auf alle 16 Bundesländer aus. Auch hier sehe ich keinen Sinn in einer Streichung oder einem Wunsch das zu streichen.
In meiner Grundgesetzausgabe Stand März 2009 sind Präambel und Artikel 23 auch enthalten.
Freundliche Grüße,
Felix Bosseler
Weiterführende Links:
Präambel des Grundgesetzes:
Artikel 23 im Abschnitt II: