Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Felix Banaszak
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Oliver I. •

Wie stehen Sie zur Cum-Ex/Cumcum-Ex Thematik und wie möchten Sie dagegen konkret angehen?

Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr I.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse.

Steuerhinterziehung und Manipulationen im Finanzmarkt kosten unsere Volkswirtschaft Milliardenbeträge. Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher, wie z. B. Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte, bekämpfen wir entschlossen, indem wir spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausbauen, eine neue Behörde zur Bündelung von Kompetenzen im Bereich der Finanzkriminalität schaffen und moderne Technologien, wie Künstliche Intelligenz, zur Aufdeckung von Steuerbetrug nutzbar machen.

Die Finanzkriminalitätsbekämpfung in Deutschland braucht eine neue Aufstellung. Bisher erfolgt diese vor allem dezentral über die Länder. Mit Fällen organisierter und länderübergreifender Kriminalität sind die zuständigen Stellen in den Ländern oft überfordert. Deswegen befürworten wir die Errichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, das sich gezielt der großen, komplizierten Fälle, auch mit internationalem Bezug annimmt. Dies wollen wir mit der neuesten Technik und den nötigen Ermittlungskompetenzen ausstatten.

In den Verhandlungen zum Bürokratieentlastungsgesetz IV ist es der grünen Bundestagsfraktion gelungen, im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen schlimmeres zu verhindern und Verbesserungen zu erzielen: Zwischenzeitlich war eine Verkürzung der Fristen auf 5 Jahre im Gespräch – das konnten wir verhindern. Zudem haben wir erreicht, dass die Verkürzung der Fristen bei den für die CumEx/CumCum-Themen entscheidenden Finanzinstitutionen erst später als ursprünglich geplant in Kraft tritt.

Deshalb wurde wertvolle Zeit gewonnen, in der Unterlagen noch gesichert und noch offene Cum Ex und Cum Cum-Fälle ermittelt werden können, die bis jetzt noch nicht auf der Agenda der Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften standen. Der organisierte Steuerbetrug Cum-Ex hatte Hochkonjunktur, solange die Rechtslage vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs 2014 noch unklar war. Die andere schwere Steuerhinterziehung CumCum wurde in einer weiteren gerichtlichen Klärung erst 2015 als illegal eingestuft. Auch das Jahr 2015 ist nun nach wie vor mit den bestehenden Fristen prüfbar. Die entscheidenden Jahre für CumEx und CumCum sind nun also nach wie vor prüfbar.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass diese zusätzliche Zeit nun bestmöglich zur weiteren Aufklärung des größten Steuerraubs in der Geschichte der Bundesrepublik genutzt wird. Deswegen haben zahlreiche Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion eine persönliche Erklärung unterschrieben, in der sie das Bundesministerium der Finanzen bitten, die Ermittlungsarbeit gezielt zu unterstützen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch zu machen, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzunternehmen im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Fälle für die Jahre 2014 - 2017 mit höchster Priorität zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Banaszak

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