Von einigen Parteien wird die Bürgerversicherung immer wieder ins Gespräch gebracht. Was passiert bei Beamten mit freier Heilfürsorge mit den bis dahin gezahlten Beiträgen zur Anwartschaft auf PKV?
Seit ich Beamter mit freier Heilfürsorge bin zahle ich neben der Pflegeversicherung auch in eine Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung für die Zeit als Pensionär. Was passiert im Fall einer Bürgerversicherung mit diesen nicht unerheblichen Beiträgen an ein Versicherungsunternehmen?
Lieber Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu unserem Konzept der Bürgerversicherung gehört, dass bisher Privatversicherte wählen können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder weiterhin privat versichert sein möchten. Die Systemumgestaltung wäre ein Prozess und nicht alle Bürgerinnen und Bürger würden von heute auf morgen in die Bürgerversicherung wechseln. Für Beamtinnen und Beamte wird in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen. Die öffentlichen Arbeitgeber können wählen, ob sie für gesetzlich versicherte Beamte entweder den Arbeitgeberbeitrag zahlen wollen oder - wie bisher - über die Beihilfe einen Anteil der Behandlungskosten direkt übernehmen. Heutige Beamtinnen und Beamte (Bestandsschutz) sollen eine Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie im bisherigen Beihilfesystem verbleiben wollen oder nicht. Ein Wechsel in die GKV soll ihnen auf Wunsch ermöglicht werden. Das gilt auch für die Mitnahme des bei der PKV zuvor angesparten Anteils der Altersrückstellungen. Heilfürsorgeberechtigte wären während der Berechtigung persönlich gar nicht betroffen. Für ihre beihilfeberechtigten und teilprivatversicherten Angehörigen hätten sie eine Wahloption.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mohrs