Frage an Falko Mohrs von Martina B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Mohrs,
meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.
Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.
Sehr geehrte Frau Bonertz,
Mit dem Kohleausstiegsgesetz haben wir einen klaren und gesetzlich verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung geschaffen. Bis spätestens 2038 wird die Braun- und Steinkohleverstromung in Deutschland Geschichte sein. Damit kommen wir unserem Ziel, Deutschland bis 2050 klimaneutral zu machen, einen deutlichen und ganz konkreten Schritt näher.
Die Kohlekommission hat zur Umsetzung der Ziele im Braunkohlebereich eine „einvernehmliche Vereinbarung auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ vorgeschlagen. Diese soll „sowohl eine Einigung über Entschädigungsleistungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ enthalten.
Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung und den flankierenden gesetzlichen Vorschriften zur Braunkohle im Kohleausstiegsgesetz wird die Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung planbar und rechtssicher umgesetzt. Mit den Entschädigungen schafft die Bundesregierung Sicherheit, damit der Kohleausstieg nicht unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Im Gegenzug sollen die Unternehmen auf mögliche Klagen gegen den Bund wegen Stilllegungen und auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
Die Regelungen zu Garzweiler II sind Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Stilllegung der Braunkohlekraftwerke, der von der Bundesregierung mit den Unternehmen verhandelt worden ist. Sie sollen nach der Sicherung des Hambacher Forstes die Versorgung der verbleibenden Braunkohlekraftwerke gewährleisten. Eine zusätzliche Einschränkung hätte weitere Entschädigungszahlungen des Staates an das Unternehmen zur Folge gehabt.
Den ausgehandelten Verträgen zwischen Bundesregierung und den Betreibern muss der Bundestag noch zustimmen. Dazu wird Anfang September eine öffentliche Anhörung stattfinden. Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mohrs