Frage an Falko Mohrs von Johanna W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Mohrs,
in der Tat handelt es sich nicht um eine Frage, sondern vielmehr um eine Art Beschwerde.
Wenn man ALG II bezieht und im selben Monat ALG I zufließt, dass sich auf einen bereits vergangenen und nicht den laufenden Monat bezieht, so wird das ALG I auf das ALG II angerechnet. Lediglich der Freibetrag steigt laut EStG auf 200 Euro. Das Zuflussprinzip gilt uneingeschränkt, man ist beim ALG I schlechter gestellt.
Andersherum jedoch wird ALG II, auch wenn man ALG I, bei dem der Anspruch im gleichen Monat erworben wurde, erst im folgenden Monat erhält, nach dem Leistungsprinzip behandelt und mit dem ALG I verrechnet. Auch hier ist der Arbeitslose wieder schlechter gestellt.
Was werden Sie diesbezüglich unternehmen? Es gilt anscheinend nicht "in dubio pro Arbeitnehmer", sondern eher "in dubio contra...". Egal, wie es läuft, man kann hier immer nur verlieren.
Mein Anwalt hat mir geraten, mich diesbezüglich an Sie zu weden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. J. W.
Sehr geehrte Frau Dr. W.,
tatsächlich wirkt der Sachverhalt auf mich nicht gerecht. Er entspricht jedoch der aktuellen Rechtslage. Ich werde mal Kontakt zu den Fachleuten im Bundesministerium für Arbeit aufnehmen um zu erörtern, ob und wie das Problem sinnvoll gelöst werden kann.
Falls Sie schon konkrete Ideen haben, wie eine Lösung aussehen könnte, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mohrs