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Falko Droßmann
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Frage von Christopher R. •

Wird bei Verabschiedung des Entwurfes zur Überarbeitung des Staatsangehörigkeitsrechtes, die Notwendigkeit, einer Beibehaltungsgenehmigung vor Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft wegfallen?

Sehr geehrter Herr Droßmann,
am Freitag, den 6.1.2023 wurde der Bundesregierung ein Entwurf des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrechtes zur Abstimmung vorgelegt. Sieht dieser Entwurf auch den Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG) vor? In anderen Worten, wird es bei erfolgreicher verabschiedung der Gesetzesänderung möglich sein, als deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen (Doppelte Staatsbürgerschaft- z.B. Deutschland-USA) ohne zuvor die Beibehaltungsgenehmigung zu erlangen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Chris

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Da das Einbürgerungsrecht noch nicht abschließend geändert ist, sind alle folgenden Auskünfte nur unter Vorbehalt.

Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.

Auch deutschen Staatsbürger:innen soll es in Zukunft möglich sein, ohne aufwendiges Verfahren (Beibehaltungsgenehmigung) eine weitere Staatsangehörigkeit im Ausland zu erwerben.

Ich begrüße diese Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sehr und bin zuversichtlich, dass es zeitnah verabschiedet und in Kraft treten kann.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch jederzeit direkt an mein Büro wenden. 

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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