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Falko Droßmann
SPD
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Frage von Julian S. •

Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Menschen nach dem aktuellen Satzungen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht bei der Änderung Ihres Vornamens, keiner Gefahr bei der Datenübermittlung ausgesetzt sind?

Nach der aktuellen Satzung des Selbstbestimmungsgesetzes, muss bei einer Namensänderung einer TIN-Person, sämtliche personenbezogenen Daten des Antragstellers/ der Anstragstellerin, an 10 verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden gesendet werden. Damit erfüllt sich der Zustand einer Generalverdachtsstellung gegen TIN-Personen. Des Weiteren, kann nicht sicher gestellt werden, das diese Daten, nicht an 3. weitergereicht werden. Was zu einer akuten GEfahr für TIN-Personen führen kann.
Nach Zwischenfällen bei z.B. Polizeistellen und dem Bundeskriminalamt (z.B. NSU 2.0) wurden Datensätze von Beamten der Bundesrepublik an Kriminelle und Terroristen weitergeleitet. Diese wurden zur Bedrohung von Personen benutzt.

Aufgrund dieser Grundlage, muss davon ausgegangen werden, das mit Datensätzen nach dem Selbstbestimmungsgesetzes das gleiche geschehen kann.

Ich bitte Sie sich dafür Einzusetzen, das dieser Gesetzespunkt gestrichen wird, da eine er akute Bedrohung für Tin-Personen darstellt.

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Antwort von
SPD

Hallo Julian S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.

Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung bei Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.

Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen. Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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