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Falko Droßmann
SPD
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Frage von Damian W. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es beim SBGG keine unnötigen Wartezeiten geben wird und dass Daten nicht einfach an Behörden weitergegeben werden?

Als Betroffener empfinde ich die Anmeldung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag, die drei Monate im Voraus geschehen soll, als unnötiges Hindernis, welches das Leiden vieler trans* Personen unnötig verlängert. Auch finde ich den Gedanken, dass durch diese Änderung, meine persönlichen Daten an irgendwelche Behörden gehen, sehr unheimlich. Ich würde nicht wollen, dass meine Daten an Behörden weitergegeben werden, mit denen ich zuvor noch nie zu tun hatte und die sie auch eigentlich nicht brauchen.

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Antwort von
SPD

Hallo Damian W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.

Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.

Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf die Anmeldefrist und die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen. Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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