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Frage von Martin G. •

Frage an Falk Heinrichs von Martin G. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Heinrichs,

Der jüngste Rundfunkstaatsvertrag regelt das Depublizieren von Inhalten, die der Steuerzahler bezahlt. Wie stehen Sie dazu?

Mein persönliches Verständnis ist, dass die privaten Fernsehsender dies so gefordert haben und es schmerzt mich, dass diese wenigen Menschen ihre Forderung erfüllt bekommen, gegenüber den vielen Menschen, denen Zugriff auf Inhalte weggenommen wird. Inhalte, für die mit ihren Steuern bezahlt wurde.

Wie könnte man dies ändern?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gebauer,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ich bin – ebenso wie die SPD-Landtagsfraktion und die NRW-Landesregierung – der Auffassung, dass die heutigen Regeln zur sogenannten Depublizierungspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zeitgemäß sind. Die Rundfunkkommission der Länder beschäftigt sich zurzeit mit diesem Thema. Nordrhein-Westfalen setzt sich in den laufenden Gesprächen für eine Überarbeitung der bestehenden Regeln ein. Wir sind der Auffassung, dass die Depublizierungspflicht zumindest gelockert, die maßgeblichen Fristen, innerhalb derer es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erlaubt ist, Audio- und Videobeiträge online zu stellen, also deutlich ausgeweitet werden sollten. Ob es allerdings möglich sein wird, die Depublizierungspflicht durch einen Änderungsvertrag zum geltenden Rundfunkstaatsvertrag völlig aufzuheben, ist aus heutiger Sicht zweifelhaft, da es hier Auffassungsunterschiede zwischen den Bundesländern gibt und ein solcher Änderungsvertrag von allen Ländern einstimmig verabschiedet werden müsste.
Unsere SPD-geführte Landesregierung setzt sich bei diesem Thema also um Veränderungen in der von Ihnen gewünschten Richtung ein.

Mit freundlichen Grüßen
Falk Heinrichs MdL