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Frage von Boerge J. •

Frage an Falk Heinrichs von Boerge J. bezüglich Recht

Im öffentlichen Dienst sind die Tarifabschlüsse gemacht worden.
Wieso sollen diese nicht für die Beamten übernommen werden?
Warum existieren Überlegungen, den Beamten noch dazu Urlaubstage, Weihnachsgeld und Urlaubsgeld zu kürzen?

Sind es nicht gerade die Feuerwehrleute, Polizisten und Pflegepersonal, die durch ihren besonders nervenaufreibenden und stressigen und gefährlichen Beruf die besonders erholungsbedürftig sind und die statt einer Kürzung der Urlaubstage eher eine Aufstockung verdienten.

Die Arbeit dieser Menschen ist es wert, Sparzwang hin oder her.

Werden eigentlich die Verursacher der West-LB Pleite zur Rechenschaft gezogen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jensen,

vielen Dank für Ihre
Zuschrift  i.S. Beamtenbesoldung.

Inzwischen haben die Landesregierung und die sie tragende rot-grüne Mehrheit im Landtag NRW entschieden, den Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder sozial gestaffelt auf die Beamten unseres Landes zu übertragen. Erfreulich ist, dass der neue Tarifvertrag für die Beamten bis zur Gehaltsgruppe A 10 ohne Einschränkungen übernommen wird. Auf Beamte der Gehaltsstufen A 11 und A 12 wird der Tarifvertrag dagegen nur eingeschränkt übertragen, während für die Gehälter der Beamten des Höheren Dienstes (ab der Besoldungsgruppe A 13) in diesem und im nächsten Jahr keine Erhöhung vorgesehen ist. Dies gilt auch für Richter, Staatsanwälte, Staatssekretäre, Landesminister und die Ministerpräsidentin.

Die Abstriche für Beamte und Pensionäre mit höheren Einkommen sind sicherlich schmerzhaft, aufgrund der schwierigen Haushaltslage des Landes jedoch leider nicht zu vermeiden. Wie Ihnen bekannt ist, dürfen die Länder nach dem geltenden Fiskalpakt ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen (die sogen. Schuldenbremse). Daher muss die Neuverschuldung in den kommenden Jahren durch erhebliche Sparanstrengungen weiter konsequent zurückgefahren werden. Die Personalausgaben sind auf Länderebene der größte Kostenfaktor, so dass die Politik nicht umhin kommt, auch sie im Zuge der Sparanstrengungen zu begrenzen. Die dieser Tage teilweise erhobene Behauptung, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft habe vor der Landtagswahl versprochen, den Personaletat beim Sparen völlig zu verschonen, ist unzutreffend.

Der jetzt gewählte Ansatz einer sozial gestaffelten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft ist meines Erachtens der richtige Weg. Die Beamten der höheren Gehaltsgruppen können Abstriche bei der Übernahme des Tarifvertrags sicherlich eher verkraften als die Kollegen, die weniger verdienen. Wie im Allgemeinen so gilt auch hier, dass die stärkeren Schultern mehr zur notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen müssen.

Wichtig erscheint mir zudem, dass durch die Entscheidung, den neuen Tarifvertrag nicht 1:1 auf die gesamte Beamtenschaft zu übertragen, ein Stellenabbau im Öffentlichen Dienst unseres Landes vermieden wird, wie ihn die CDU-Opposition im Landtag alternativ favorisiert. Auch wird es keine Kürzung von Pensionen oder Weihnachtsgeld, keinen Beförderungsstopp, keine Heraufsetzung des Pensionsalters und keine Verlängerung der Arbeitszeiten geben.

Gestatten Sie mir abschließend einen Hinweis darauf, dass die Diäten der Landtagsabgeordneten 2013 und 2014 ebenfalls nicht erhöht werden. Wenn für die Beamten des Höheren Dienstes keine Gehaltserhöhung möglich ist, muss dies natürlich auch für uns Parlamentarier gelten.

Bei allem Verständnis für Ihren derzeitigen Unmut hoffe ich gleichwohl, Ihnen mit dieser Darlegung unserer Gründe für die getroffene Entscheidung ein wenig gedient zu haben.

Mit besten Grüßen

Falk Heinrichs MdL