(Wie lange) darf sich die EU-Kommission davor drücken, den Hamburger Hafendeal in der Sache beihilferechtlich zu prüfen wegen des mutmaßlichen Verkaufs der HHLA-Anteile unter Wert an die Reederei MSC?
Die EU-Kommission hat die fusionsrechtliche Kontrolle des Hamburger Hafendeals abgeschlossen, aber die beihilferechtliche Kontrolle steht noch aus und wird von der Opposition in der Bürgerschaft eingefordert.
In der Antwort auf Ihre Anfrage E-001899/2024 erweckt die scheidende Kommissionsvizepräsidentin Vestager den Eindruck, eine Prüfung des Deals hänge vom Status der Beschwerdeführer ab. Diese müssten „Beteiligte“ sein.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899_DE.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899-ASW_DE.html
Die einschlägige Verordnung verlangt aber, die Kommission sollte alle rechtswidrigen Beihilfen überprüfen, dies könne sie von Amts wegen und ungeachtet der Herkunft der Informationen über diese Beihilfen. (Erwägungsgründe 22 und 23)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015R1589
Sehr geehrter Herr S.,
Ich teile Ihren Frust. Wahrscheinlich könnte man eine etwaige Pflichtverletzung der EU-Kommission nur in einem langwierigen Rechtsstreit feststellen lassen. Ich empfehle zu den von Ihnen selbst skizzierten Sachverhalten Hamburger Bundestagsabgeordnete bzw. Wirtschafts- und Europapolitiker zu kontaktieren. Diese könnten etwa den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Frage betrauen, ob der Dienst Ihre Interpretation des rechtlichen Sachverhalts stützt. Ich werde dies selbst bei Kollegen anregen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi