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Fabio De Masi
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Frage von Sven B. •

Welche Länder hält das BSW für geeignet, um Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern wie im EU-Wahlprogramm gefordert (https://www.proasyl.de/news/europawahl-das-sagen-die-parteien-zum-fluech)?

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Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Frage ist missverständlich formuliert. Im Grundsatz sind alle EU-Staaten geeignet Asylverfahren auszulagern. Ich bezweifle aber, das dies mit Ihrer Frage gemeint war. Sie wollen wahrscheinlich vielmehr wissen, in welche Staaten solche Verfahren ausgelagert werden sollen?

Eine solche abschließende Liste existiert nicht. Das hat einen ganz einfachen Grund: Asylverfahren in Drittstaaten erfordern das Engagement der EU. Solche Verfahren müssten ja in Zusammenarbeit mit den EU-Staaten (etwa über Botschaften) stattfinden und dabei müssen rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Dies erfordert zunächst die Voraussetzungen dafür zu schaffen und Vereinbarungen mit potenziellen Drittstaaten zu schließen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Es gibt zwar beispielsweise eine solche Vereinbarung Italiens mit Albanien. Doch dort werden Flüchtlinge hin überstellt, die das Mittelmeer überquert haben, aber noch nicht italienisches Hoheitsgebiet erreicht haben. Die Vereinbarung erspart den Schutzsuchenden somit nicht die gefährliche Passage über das Mittelmeer und ist nur bedingt tauglich. Sie ist daher eher als Abschreckung gedacht. Wir möchten aber Vereinbarungen anstreben, die von einer gefährlichen Überfahrt abhalten.

Beste Grüße

Fabio De Masi

 

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