Frage an Ewald Schurer von Richard H. bezüglich Wirtschaft
hallo,
ich habe mir einen mercedes benz jahreswagen gekauft, im fahrzeugbrief steht als erstbesitzer die daimler ag in sindelfingen, jetzt stellt sich mir die frage brauche ich eine bescheinigung vom hersteller(daimler) dass es sich um ein werksfahrzeug handelt? es steht ja im brief eindeutig das daimler der erstbesitzer war und nicht irgendein mitarbeiter von daimler. reicht die aussage im brief oder brauche ich noch eine bescheinigung vom hersteller? daimler gibt mir keine, da daimler meint der brief ist aussagekräftig genug. stimmt dies?
muß ich dann beim antrag ein häckchen machen wo steht:
"bei jahreswagen von betriebsangeörigen bescheinigung des herstellers, dass der jahreswagen auf einen werksangehörigen zugelassen war"
er war ja nicht auf einem betriebsangehörigen zugelassen, sonder auf das werk selber.
ich danke ihnen für ihre zeit und antwort...
mfg richard huber
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das Sie uns über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.
Leider wurde Ihre Anfrage vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fälschlicherweise dem Bundesumweltministerium für Umwelt (BMU) zur Prüfung übergeben. Letztlich erfolgte die Stellungnahme doch durch das BMVBS, so dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann. Ich bitte um Verständnis.
Laut BMVBS ist Ihre Annahme korrekt. In Ihrem Fall ist die Daimler AG der Erstzulasser. Über den Fahrzeugbrief hinaus bedarf es keiner weiteren Bescheinigung mehr. Denn gemäß der rechtlichen Grundlagen (Nummer 4.3 Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen) darf ein Jahreswagen -- zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller - längstens ein Jahr einmalig auf:
- einen Kfz-Hersteller,
- dessen Vertriebsorganisation,
- dessen Werksangehörige,
- einen KfZ-Händler,
- oder eine herstellereigene Autobank
zugelassen gewesen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer, MdB