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Ewald Schurer
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Frage von Andreas D. •

Frage an Ewald Schurer von Andreas D. bezüglich Finanzen

Was für steuerliche Entlastungen plant die SPD? Aktuell sind auf Grund der kalten Progression mittlere Einkommen mit dem Spitzensteuersatz belegt, bei steigender Inflation der Dinge des täglichen Lebens. Wann wird das abgestellt und wer gilt als Besserverdienender? Seit Einführung des Euros (vor 16 Jahren) hat sich der Freibetrag bei Dienstreisen (Verpflegungspauschale) von 46 Mark auf 24 Euro "erhöht" . Es ist eigentlich ein Witz: Früher bekam man dafür zwei anständige Mahlzeiten. Heute reicht das gerade für Mac-Donalds oder Burger King. Ist man nicht den ganzen Tag unterwegs bekommt man 12 Euro (= 2 Kaffee am Flughafen). Wird die SPD zeitgemäße Pauschalen einführen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Steuerkonzept der SPD.

Steuergerechtigkeit heißt für uns in Zeiten solider Staatseinnahmen, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten wollen. Deshalb gibt es mit uns keine Steuersenkung mit der Gießkanne, von der vor allem Besserverdienende profitieren – sondern gezielte Entlastungen. Zusätzlich wollen wir Familien durch kostenfreie Betreuung und Bildung der Kinder unter die Arme greifen.

Wer monatlich zwischen 451 Euro und 1.300 Euro verdient, für den soll der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen nur langsam ansteigen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen dabei die vollen Rentenansprüche erwerben.

Wer ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 52.000 Euro (Ledige) bzw. 104.000 Euro (Verheiratete) hat, muss künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Für höhere Einkommen werden wir den Solidaritätszuschlag stufenweise abschmelzen.

Wir erheben den aktuellen Steuersatz von 42 Prozent erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro (Ledige) und 120.000 Euro (Verheiratete). Der Steuersatz von 45 Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 76.200 Euro (Ledige) und 132.400 Euro (Verheiratete) gelten. Dadurch verläuft auch die Steuerkurve bis zu diesem Grenzwert flacher und ist damit eine gute Maßnahme gegen die kalte Progression.

Die Verpflegungspauschalen von 12 bzw. 24 Euro wurden tatsächlich seit längerer Zeit nicht angehoben. Bei der Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 gab es allerdings durch den Übergang von der dreistufen Staffelung auf die zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschale Verbesserungen. Die bis dahin geltende Pauschale bei einer Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden von 6 Euro wurde gestrichen und durch die Pauschale von 12 Euro ersetzt. Ich halte Ihr Anliegen für berechtigt und werde mich in der kommenden Wahlperiode für eine Überprüfung der Verpflegungspauschalen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer