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Ewald Schurer
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Frage von Thomas D. •

Frage an Ewald Schurer von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schurer,

in Ihren Antworten zur VDS im November 2007 haben Sie von sehr hohen Hürden gesprochen, die das Gesetz aufbaut und dem Gesetz (vielleicht mit Bauchschmerzen) zugestimmt. Jetzt, da im Zuge des Telekomskandals an Licht kommt, was ungehemmte Datensammelwut anrichten kann, wird langsam klar, welche Büchse der Pandora da geöffnet wurde. Außerdem arbeitet die CDU/CSU ja sehr zielstrebig daran, die von Ihnen gennannten Hürden zu schleifen, so daß die Daten nicht nur, wie ursprünglich geplant, der "Terrorismusabwehr" dienen, sondern auf "schwere" Straftaten ausgeweitet werden.

Ist von der SPD eine Abkehr von der Datensammelwut zu erwarten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Demmer,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2008, die Sie mir über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Darin äußern Sie Bedenken zur Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit der so genannten Telekom Bespitzelungsaffäre.

Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang des Jahres ist die Vorratsdatenspeicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. So sind nach dem jetzt gefassten Beschluss die Telekommunikationsdaten zwar zu speichern, wie Sie bereits erwähnen, jedoch nur wenn sie Gegenstand des Ermittlungsverfahrens einer schweren Straftat im Sinne des Paragraphs 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung sind. Zudem muss der Verdacht begründet sein und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Die endgültige Entscheidung über die Beschwerden der Gegner der Vorratsdatenspeicherung steht noch aus. In diesem Zusammenhang werden eventuelle verfassungswidrige Bestandteile durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und gegebenenfalls für unwirksam erklärt.

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion für hohe Hürden ausgesprochen, um einen wirksamen Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Jede eingriffsintensive, verdeckte Ermittlungsmaßnahme darf beispielsweise auch weiterhin grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden.

Innerhalb der SPD wurde bezüglich der "Telekom Bespitzelungsaffäre" kontrovers diskutiert. So müsse zunächst die Frage geklärt werden, ob es sich um einen Einzelfall oder strukturelle Mängel gehandelt hat, angesichts der Überwachungspraktiken bei verschiedenen Discount Supermärkten liegt jedoch die Vermutung nahe, dass auch hier seitens der Politik rasch reagiert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer, MdB