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Ewald Schurer
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Frage von Martin B. •

Frage an Ewald Schurer von Martin B. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Schurer,

anbei ein Artikel im Focus zu der geplanten Abgeltungssteuer.

Url: http://www.focus.de/finanzen/banken/doenchkolumne/doenchs-finanzen_aid_55724.html

Strafsteuer für Sparer
Gier frisst Hirn
Die Kassen sind voll, die Steuern sprudeln. Trotzdem will die Regierung Millionen Sparer abkassieren – mit dem Risiko, dass sie im Alter dem Staat auf der Tasche liegen.

Die Abgeltungsteuer erfasst auch Sparer

Sie haben vergeblich gehofft. Auf Vernunft. Auf Einsicht. Und auf langfristige Klugheit. Also auf Eigenschaften, die eigentlich einen Politiker auszeichnen sollten. Nicht so in Deutschland. Dutzende von Experten haben sich den Mund fusselig geredet, um die Regierung von einem Projekt abzubringen, das mehr schadet als nützt. Bisher vergeblich

Verpuffte Argumente

Die Regierung will durch die neue Steuer „mehr Gerechtigkeit“ schaffen. Dieses Ziel verfehlt das geplante Gesetzesmachwerk jedoch um Welten:

Sozialismus pur

Die Abgeltungsteuer wirkt sich aber nicht für den einzelnen Bürger verheerend aus. Sondern für die gesamte Volkswirtschaft. Frage: Was wird wohl ein Bürger tun, der schon heute weiß, dass später ein Steuerhammer 25 Prozent seines mühsam ersparten Geldes zertrümmert? Antwort: Er wird vermutlich nichts tun – also nicht privat für sein Alter vorsorgen. Wenn aber weiterhin zu wenige Menschen Geld zurücklegen, muss ihnen der Staat im Alter finanziell helfen. Das wiederum bedeutet Sozialismus pur: Wer privat vorsorgt, wird bestraft. Wer hingegen nichts tut, wird belohnt, indem er der Allgemeinheit zu Last fallen darf. So ganz nebenbei schaufelt sich also der Staat mit der Gier von heute seine Finanzlöcher von morgen . . .

Mich würde Ihre Meinung zu dieser absoluten Schwachsinnssteuer interesieren ?

MfG
Martin Bauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, zur vorgesehenen Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte, die Sie mir über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Sie sind der Auffassung, dass Aktionäre durch einen Abgeltungssatz von 30 % oder 25 % und eine Besteuerung realisierter Kursgewinne unabhängig von Haltefristen schlechter gestellt würden. Durch die Schlechterstellung der Aktien würde außerdem die private Altersvorsorge behindert.

Die Große Koalition plant zum 1. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einzuführen. Die Abgeltungssteuer soll nach derzeitigem Stand Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen, Investmenterträge, Zertifikatserträge, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erfassen. Der Steuersatz soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer betragen. Über die endgültige Ausgestaltung der Abgeltungssteuer wird aber erst im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zur Unternehmensteuerreform im nächsten Jahr entschieden.

Die Besteuerung von Dividenden mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % führt grundsätzlich zu keiner Schlechterstellung der Aktionäre. Dies verdeutlicht eine Gesamtbetrachtung der geplanten Belastungen beim Anteilseigner und beim Unternehmen. Durch den Wegfall des bisher bei der Dividendenbesteuerung angewandten Halbeinkünfteverfahrens kommt es zwar beim Anteilseigner zu einer höheren Belastung. Zugleich wird aber im Rahmen der Reform der Unternehmensteuern die Steuerbelastung auf der Ebene der Unternehmen deutlich abgesenkt. Der Anteilseigner profitiert deshalb zum einen durch die zu erwartenden höheren Ausschüttungen und zum anderen durch die damit verbundenen Kursgewinne. Auch bei niedrigeren persönlichen Steuersätzen kommt es somit in den allermeisten Fällen zu einer geringeren steuerlichen Gesamtbelastung.

Steuerpflichtige mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes können außerdem - zu ihrem Vorteil - für eine Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren. Die Einkünfte aus Kapitalanlagen werden dann mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen belastet.

Die Kritik an der Einführung einer generellen Veräußerungsgewinnbesteuerung teile ich nicht. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Es entspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit und dem Erfordernis einer gleichmäßigen Erfassung sämtlicher Einkünfte, dass realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren generell der Steuerpflicht unterliegen. Bei einer Gesamtbewertung der Belastung von Kapitaleinkünften ist schließlich zu berücksichtigen, dass der höheren Besteuerung von Kursgewinnen eine in der Regel günstigere Besteuerung der laufenden Zinsen und Dividenden gegenübersteht.

Auch der hohe Stellenwert der privaten Altersvorsorge kann eine Ausnahme von der allgemeinen Steuerpflicht für realisierte Kursgewinne nicht rechtfertigen. Die Neuregelung wird im Übrigen nur für Neufälle, d.h. für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Kapitalanlagen, angewandt. Für die vor diesem Zeitpunkt getätigten Kapitalanlagen gilt somit das alte Recht fort, das eine Besteuerung der realisierten Kursgewinne nur innerhalb der Haltefrist vorsieht. Ihre Befürchtung, dass Ihre bisher erworbene kapitalgedeckte Altersvorsorge von der neuen Regelung betroffen sein könnte, trifft somit nicht zu.

Im Ergebnis führt die Einführung einer Abgeltungssteuer durch ihre einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen zu einer höheren Transparenz der Besteuerung und damit zu einer Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland. Aufgrund der einheitlichen Behandlung der unterschiedlichen Kapitaleinträge und des Steuerbezugs an der Quelle führt die Abgeltungssteuer zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die Rendite einer privaten Kapitalanlage richtet sich zukünftig in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und wird nicht mehr durch unterschiedliche Steuerbelastungen überlagert. Von der Einführung der Abgeltungssteuer werden somit die große Mehrheit der Anleger und der Finanzplatz Deutschland profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Ewald Schurer, MdB