Frage an Ewald Schurer von Wolfgang D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wann hört die SPD auf, eine Politik gegen die Mehrheit der Bevölkerung zu machen? Die Rente mit 67 wird von 82% der Bevölkerung abgelehnt.
Es gibt eine massive Kampagne in allen Medien gegen die gesetzliche Rente, die das Vertrauen zerstören und die Leute in die unsichere und teuere private Vorsorge treiben soll. Diese Kampagne war extrem erfolgreich. Die SPD hat fast nichts zur Verteidigung getan, wie z.B. Geisler und Blüm es versucht haben, gestern auch Ludwig Stiegler in hartaberunfair viel zu spät!.
Einziger Sinn der Rente mit 67:
Die Leute sollen Angst vor Abschlägen bekommen und deshalb privat vorsorgen. Das hat doch System:
Suppenküche statt Sozialstaat! Warum geht das mit der SPD??
Warum stärkt die SPD nicht die gesetzliche Rente unter Einbeziehung aller Berufsgruppen und der Arbeitgeber (Schweiz)???
Ich begrüsse Ihre Ablehnung der Gesundheitsreform!
Stimmen Sie gegen die Rente mit 67, sie wird der Einstieg in weitere Rentenkürzungen, die Sie dann nicht mehr verhindern können.
Stimmen Sie auch gegen den Tornadoeinsatz im Süden Afghanistans!
Sehr geehrter Herr Doster,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. März 2007, die Sie mir über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de haben zu kommen lassen. In Ihrer E-Mail äußern Sie sich kritisch zum Thema „Rente mit 67“.
Aufgrund des derzeit hohen Posteinganges gelingt es teilweise nicht, die Bürgeranfragen noch zeitnah zu beantworten. Ich bitte hierfür um Verständnis.
Unsere gesetzliche Rentenversicherung gründete bisher auf der Idee, dass jeder bis Vollendung des 65. Lebensjahres arbeiten sollte. Aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft, mussten Anpassung an diese einschneidenden Entwicklungen gemacht werden. Bereits mit der Rentenreform 2001 und auch mit dem Gesetz von 2004 zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierungsgrundlagen hat der Gesetzgeber sich auf eine sich wandelnde Demografie eingestellt. Er hatte damit die Grundlagen für eine generationengerechte Rente sowie die breite staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen.
Das Renteneintrittsalter ist außerdem seit 1997 bereits schrittweise erhöht worden.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist nach wie vor der Überzeugung, dass vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und bei sinkenden Geburtenzahlen eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine unerlässliche rentenpolitische Maßnahme ist.
Ohne diese, zwar einschneidende Veränderung, hätten die gesetzlichen Beitragssätze nicht stabilisiert werden können. Das Ziel ist es, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist für die SPD-Bundestagsfraktion kein Selbstzweck. Wir haben die Anhebung deshalb an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz haben wir eine Vorbehaltsklausel verankert (Bestandsprüfungsklausel § 154 Abs. 4 Satz 1 und 2). Damit ist die Bundesregierung verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Die Anhebung des Rentenalters darf also nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich dem Gesetz nur zugestimmt habe, weil die SPD in der Lage war, eine Revisionsklausel im Gesetz zu verankern.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass eine Erhöhung des Rentenalters nicht sinnvoll sein kann, wenn die Perspektiven für ältere Arbeitnehmer sich auf dem Arbeitsmarkt nicht grundlegend verbessern. Deswegen wurden sowohl die Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die „Initiative 50plus“ als Gesetzentwürfe gemeinsam verabschiedet. Neuerungen der Initiative 50plus kurz zusammengefasst sind:
• ein Kombilohn,
• neu gestaltete Eingliederungszuschüsse
und
• bessere Weiterbildungsprogramme.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich damit als Ziel, die Qualifizierung der Älteren auszubauen und damit die Beschäftigungsfähigkeit im Alter zu erhöhen. Gleichzeitig setzen wir uns auch dafür ein, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu verändern: Ältere Arbeitnehmer sind auf ihre Weise genauso leistungsfähig wie Jüngere. Eine moderne Gesellschaft kann es sich nicht leisten, bestimmte Altersgruppen vom Arbeitsmarkt auszuschließen- das ist nicht sozial gerecht.
Der Übergang zum Renteneintrittsalter mit 67 erfolgt langsam und sukkzessive. Beispielsweise wird das Rentenalter erst ab 2012 und zwar für einen Monat erhöht. Durch diese Anhebungen erreichen wir schrittweise dann im Jahr 2029 das Renteneintrittsalter mit 67. Für die Geburtenjahrgänge ab 1964 bedeutet es, dass sie die ersten sein werden, für die diese Altersgrenze gilt.
Darüber hinaus müssen wir zukünftig die Möglichkeit gleitender Übergänge in den Ruhestand besser gestalten. Wir werden das Konzept weiterentwickeln und bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge zum flexiblen Rentenzugang vorlegen.
Es ist möglich gewesen, auch künftig einen breiten Altersübergangskorridor zu erhalten. Der Altersrentenbezug ist weiter zwischen 63 und 67 möglich. So wird für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren – wie zur Zeit – weiter möglich sein, mit 63 in Altersrente zu gehen. Dabei ist für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezuges ein Rentenabschlag von 0,3% in Kauf zu nehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier massiven Handlungsbedarf im Bereich bessere: Teilrentenregelungen und attraktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten – hierzu werden wir Konzepte erarbeiten.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Regelungen für die Altersteilzeit auch nach dem 31.12.2009 weiter gelten. Zwar fällt dann die Förderung der Bundesagentur für Arbeit weg, doch ist die steuerliche und sozialversicherungspflichtige Abgabenfreiheit des Aufstockungsbetrags für die Unternehmen weiterhin ein positiver Anreiz. Auch deshalb halten wir daran fest und suchen nach Möglichkeiten die flexible Altersteilzeit öffentlich zu unterstützen und zu begleiten.
Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sieht nunmehr einen Vertrauensschutz für diejenigen Arbeitnehmer der betroffenen Geburtenjahrgänge bis 1954 vor, die bis zum Zeitpunkt des o.g. Kabinetssbeschlusses des o.g. Gesetzes einen Vertrag über Altersteilzeit abgeschlossen haben.
Zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen:
Die Gefahr, dass Deutschland durch den Einsatz von „Recce-Tornados“ zur Luftaufklärung in kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen wird, stellt sich für mich als sehr groß dar. Deshalb habe ich bei der Abstimmung über die Bereitstellung deutscher „Recce-Tornados“ zur Luftaufklärung mit NEIN gestimmt.
Die Bekämpfung der Gewalt in Afghanistan – auch gerade im Süden des Landes – erfordert meiner Meinung nach einen umfassenden und nachhaltigen Ansatz, der vordergründig durch polizeiliche, politische, entwicklungspolitische, zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Maßnahmen begleitet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ewald Schurer, MdB