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Ewald Schurer
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Frage von Susanne H. •

Frage an Ewald Schurer von Susanne H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schurer,

ich beschäftige mich mit der Frage, ob der Strom von Solaranlagen, welcher für den Eigenverbrauch genutzt wird, in Zukunft besteuert werden kann. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag des Bundesfinanzministers diesen selbst generierten Strom, welcher zum Eigenverbrauch genutzt wird, auch mit gut 2 ct/kwh zu besteuern. Dieses Gesetzt sollte im Rahmen einer änderung der Energie und Stromsteuer inkraft treten.

Zwar finde ich viele Zeitungsartikel zu diesem Thema, allerdings sind die zuzuordnenden Gesetze sehr undurchsichtig.

Können Sie mir vielleicht mit entwaigen Beschlüssen helfen oder die Sacchlage erklären?

Ich freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüssen

Susanne Hirschmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hirschmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach geltender Gesetzeslage genießt der Eigenverbrauch derzeit den Vorzug, dass keine Stromsteuer auf den selbst erzeugten Strom erhoben wird.

Im Frühjahr letzten Jahres gab es schließlich Vorstöße des CDU-geführten Bundesfinanzministeriums, das die bestehenden Begünstigungen bei der Stromsteuer streichen wollte. Dagegen ist das SPD-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deutlich vorgegangen. Letztendlich konnte man sich darauf einigen, dass die bestehende gesetzliche Regelung so erhalten bleiben soll.

Der Gesetzentwurf wurde im Februar im Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich derzeit in der Beratung im Bundestag. Seitens der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keinerlei Ambitionen, die Begünstigung nochmal zu thematisieren. Es besteht also die Hoffnung, dass die Regelung nicht weiter debattiert wird, solange der Koalitionspartner nicht doch noch einen Vorstoß machen möchte. Die letztendliche Befassung im Bundestag bleibt also abzuwarten.

Abgesehen von diesem speziellen Thema möchte ich jedoch generell darauf hinweisen, dass steuerliche Förderungen keinen Bestandschutz genießen. Bei der EEG-Förderung verhält sich das anders. Hier bekommen Sie die Zusage, dass die Förderung zwanzig Jahre in einer bestimmten Höhe an Sie ausgezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer