Frage an Ewald Schurer von Karl Otto M.
Warum entscheiden Sie sich nicht gegen Fracking wenn schon die SPD vom Grundsatz gegen das Fracking ist und die Gefahren für die Umwelt und die Menschen als zu hoch und zu risikoreich einschätzt.
Nachdem bereits über 60 % der Bürger gegen das Facking ist müßte es Ihnen doch ein leichtes sein eine Entscheidung gegen das Fracking und für die Menschen zu treffen und nicht für eine fragwürdige Industrie welche die enormen Risiken kleinredet.
Sehr geehrter Herr Monning,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung.
Nach derzeit geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland erlaubt. Dabei wird nicht zwischen sogenanntem „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Unter konventionellem Fracking versteht man die Erdgasförderung aus gut durchlässigem Sandstein, die bereits seit den 1960er Jahren in Deutschland angewandt wird, wohingegen unkonventionelles Fracking die relativ neue und höchst umstrittene Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas aus tief liegenden Gesteinsschichten beschreibt. Mit dem seit Mai 2015 im Bundestag zur Beratung stehenden Regelungspaket sollen die bisher gültigen gesetzlichen Anforderungen an Fracking deutlich verschärft werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt.
In den zuständigen Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen und Sachverständigen wurde in den vergangenen Wochen geprüft, ob durch das vorliegende Gesetzpaket im Bereich des Berg- und Wasserrechts das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers und der Umwelt absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Daher ist unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken momentan nicht verantwortbar und wird durch das vorliegende Gesetzpaket zunächst ausgeschlossen.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht nach wie vor in einigen Punkten noch erheblichen Beratungsbedarf. Besonders die Rolle und Aufgaben der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch der CDU/CSU in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission sehen wir sehr kritisch. Diese Kommission soll bewerten, ob nach der erwähnten wissenschaftlich begleiteten Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen Gas zu kommerziellen Zwecken mit Hilfe des unkonventionellen Frackings aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Aber nach Ansicht meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und mir ist Fracking eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Wir sind daher der Meinung, dass nur das Parlament über den flächendeckenden, kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden dürfen sollte.
Der Bundestag sollte ursprünglich noch in der letzten Sitzungswoche, am 3. Juli 2015, die neuen Regelungen auf den Weg bringen. Die abschließende Beratung und Abstimmung wurden aber aufgrund der erwähnten noch immer offenen Fragen auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Die zuständigen Ausschüsse haben also bis zum Herbst Zeit, diese zentralen Fragen zu klären und zu einem guten Ergebnis für Menschen, Umwelt und den Schutz des Trinkwassers zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer MdB