Frage an Ewald Schurer von Olaf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schurer,
ich wende mich an Sie als Abgeordneter des Wahlkreises, in dem ich wohne und als Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktion im Bundestag.
Ich möchte wissen, wie lange die Bundesregierung noch gedenkt, untätig zu bleiben angesichts der immer neuen Belege massenhafter Ausspähung durch den amerikanischen Geheimdienst NSA?
Heute erfuhr ich, dass der Generalbundesanwalt sich trotz der neuen Wikileaks-Enthüllungen nicht veranlasst sieht, Ermittlungen (wieder) aufzunehmen. Das ist mir unverständlich. Warum reichen die veröffentlichten Informationen nicht aus?
Mit freundlichen Grüßen,
Olaf Schlüter, Baldham
Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur NSA-Affäre. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung.
Ihren Vorwurf, die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag sei in der NSA-Affäre untätig, kann ich nicht teilen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hier klar formuliert, dass ein Ausspähen befreundeter Staaten auf das Schärfste kritisiert werden muss. Wir haben ermöglicht, dass hierzu ein Untersuchungsausschuss alle offenen Fragen klären kann. Ohne unsere Zustimmung hätte die Opposition diesen Untersuchungsausschuss nicht ins Leben rufen können. Wir sind sehr daran interessiert, dass hier eine lückenlose Aufklärung stattfindet.
Der im März 2014 eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss hat das Ziel, den Verdacht der massenhaften Grundrechtsverletzung durch die NSA zu untersuchen. Hierzu wird eine Reihe namhafter Zeugen befragt. Es gilt zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste im digitalen Zeitalter erforderlich sind, damit angesichts gegebener technischer Möglichkeiten nachrichtendienstliche Tätigkeit mit den Grund- und Menschenrechten und grundlegenden Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes vereinbar bleibt. Dabei gilt die Maxime, dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch zur Anwendung kommen darf. Der Ausschuss soll auch der Frage nachgehen, wie Wirtschaftsunternehmen wirkungsvoller vor Wirtschaftsspionage geschützt werden und wie Weiterentwicklung, Verbreitung und Nutzung sicherer Verschlüsselungstechniken und IT-Systeme gefördert werden können. Ein erstes Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist das im Juni von der SPD-Bundestagsfraktion vorgestellte Eckpunktepapier zur BND-Reform. Wir fordern, dass dazu noch in dieser Legislaturperiode ein neues BND-Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Was die Aufnahme von Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt betrifft, so kann ich die rechtlichen Rahmenbedingungen nur schwer einschätzen. Ich bin aber sicher, dass alle vorliegenden Dokumente jeweils eingehend dahin geprüft wurden, ob sie für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen hinreichend Beweise bieten.
Dies bedeutet aber keinesfalls das Ende der Untersuchungen zur Ausspähung durch die NSA. Wir sind noch immer damit beschäftigt zu erfassen, welchen Umfang die Ausspähung konkret hatte. Dies ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ein langwieriger Prozess. Meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und mir ist es wichtig, die mögliche Verletzung von Bürgerrechten durch nachrichtendienstliche Tätigkeiten umfassend über das Instrument des eingesetzten Untersuchungsausschusses und mit größtmöglicher Unterstützung durch die Bundesregierung aufzuklären. Wenn aber ein klares Bild des Ausmaßes absehbar ist, müssen daraus auch entsprechende Konsequenzen gezogen und Reformvorschläge entwickelt werden. Das haben wir als SPD-Bundestagsfraktion seit Beginn der ersten Enthüllungen immer wieder bekräftigt und dazu stehen wir nach wie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Schurer MdB