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Frage von Dietrich E. B. •

Frage an Ewald Schurer von Dietrich E. B. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Schurer,

was tun Sie vis-à-vis dem Verkehrsminister zur Priorisierung der B 388 Umfahrung von Taufkirchen? Das Thema brennt uns Taufkirchnern schwer unter den Nägeln!

Mit freundlichem Gruß

Dietrich E. Berk

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Berk,

vielen Dank für Ihre Schreiben zur Priorisierung der Ortsumfahrung Taufkirchen im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung.

Für den gerade im Entwurf befindlichen neuen Bundesverkehrswegeplan sind erstmals drei Kategorisierungen namens weiterer Bedarf (WB), vordringlicher Bedarf (VB) sowie vordringlicher Bedarf Plus (VB+) vorgesehen. Aufgrund der prognostizierten Überlastungen der Verkehrsnetze ist die Engpassbeseitigung das zentrale Kriterium für die Einstufung in die höchste Dringlichkeitskategorie VB+. Im Bereich Straße werden nur Vorhaben in den VB+ aufgenommen, die Engpässe auf im Jahr 2010 bis 2030 besonders stark überlasteten Strecken beseitigen bzw. mindern.

Wie alle vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Ortsumfahrung Taufkirchen aktuell einer Plausibilitätsprüfung und gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Von deren Ergebnis hängen die Aufnahme und die Dringlichkeitseinstufung in den neuen BVWP 2015 ab. Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie VB+ ist zudem ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis sowie eine umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, durch die weitgehend ein hohes Umweltrisiko ausgeschlossen werden kann. Über eine Aufnahme des Projektes in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und eine damit verbundene mögliche Dringlichkeit entscheidet am Ende der Deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Fernstraßenausbaugesetzes.

Der neue BVWP ist, wie bereits der alte, maßlos überzeichnet. Das liegt auch daran, dass große Bundesländer wie der Freistaat Bayern keine Vorab-Priorisierung durchführen. Um das plastisch zu machen: Alle Bundesländer zusammen haben 1.654 Einzelprojekte für den neuen Entwurf angemeldet, davon knapp 400 der Freistaat Bayern. Vor dem Hintergrund einer unzureichenden Finanzierungsgrundlage wird anhand dieser Zahl deutlich, dass nicht jedes Projekt im vom BVWP neu vorgegebenen Zeitrahmen bis 2030 realisiert werden kann. Hinzu tritt die Tatsache, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, dass Erhalt vor Neubau kommen muss.

Mit einem Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan ist Mitte 2015 zu rechnen. Ich unterstütze eine Aufnahme der OU Taufkirchen in die höchste Dringlichkeitskategorie und werde die nachweisliche Notwendigkeit zu gegebenem Zeitpunkt Bundesverkehrsminister Dobrindt nochmals persönlich darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer