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Ewald Schurer
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Frage von Merkle W. •

Frage an Ewald Schurer von Merkle W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

War der hochstaplerische Ex-Minister v. Guttenberg auch anfällig für Zuwendungen?

Sehr geehrter Herr Schurer

nachdem wir inzwischen in einer Republik leben, in der Müllmänner mit Arbeitsplatzverlust bedroht werden, wenn sie zum Jahreswechsel Trinkgeld annehmen, während der höchste Repräsentant der Staates sich fragt, was an einem Geldgeschäft, so nebenbei in der Höhe des etwa 15-fachen Jahresgehalts besagten Müllmannes, unschön sein soll, muss jedem Hinweis auf Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Korruption - wie immer es der Jurist nennen mag - der Normalbürger nennt es einfach summarisch ´Schmieren´ nachgegangen werden. In der SZ v. 09.01.12 wird im Wirtschaftsteil über das Scmieren von personen in der Öffentlichkeit durch Kleiderschenkungen und Vorzugsrabatte berichtet. Nicht zufällig wird der Artikel mit einem Foto der Ex-Wirtschaftsminister und Ex-Verteidigungsminister v. Guttenberg illustriert. Es ist ja allgemein bekannt, dass er sich als Abgeordneter solange schmieren lassen könnte, wie er wollte, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Gilt dies jedoch auch in der Zeit, in der er Ministerämter bekleidete. Welche Vorteile hat er als Minister unerlaubterweise angenommen - das Foto in der SZ stellt zumindest 2 Fragen -- wer bezahlte die Karten für die Fetsspiele in bayreuth für ihn und seine Frau - werbezahlte bei solchen Auftritten die Kleidung der beiden?
Vielleicht ist da Nachtarocken sinnvoll, hören wir nicht, dass der Hochstapler möglicherweise in den Bundestag zurückkehren möchte.
Besten Dank für Ihr Engagement--Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merkle,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Januar 2012, in der Sie auf das Thema Korruption und Vorteilsnahme hinweisen.

Ich kann Ihre Besorgnis verstehen, die Bekämpfung von Korruption in Politik und Wirtschaft muss unbedingt vorangetrieben werden. So muss Deutschland beispielweise als eines der letzten Länder dieser Erde endlich die UN-Konvention gegen Korruption umsetzen. Bisher ist Bestechlichkeit deutscher Abgeordneter in Deutschland nicht strafbar. Lediglich der Stimmenkauf steht unter Strafe.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher, nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit, Anfang 2012 erneut eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einbringen, die durch eine Neufassung von § 108e des Strafgesetzbuchs die Bestechlichkeit und die Bestechung von Abgeordneten abschließend regelt. Darin soll unter Strafe gestellt werden, wer als Abgeordneter einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt und dafür eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt. Wichtig ist, dass der Begriff der Bestechlichkeit so präzise definiert wird, dass es keinen Spielraum für verschiedene Auslegungen gibt. Andererseits dürfen die Abgeordneten aber auch nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Mit unserem Gesetzentwurf werden wir versuchen, diese Lücke zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer MdB