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Ewald Schurer
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Frage von Andreas P. •

Frage an Ewald Schurer von Andreas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schurer,

die Organisationen LobbyControl, Mehr Demokratie, Campact und Transparency International Deutschland haben die Parteien aufgefordert, alle Sponsoringverträge ab dem Jahr 2007 offen zu legen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema ?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Protz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Protz,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Offenlegung von Sponsoringverträgen. Die öffentliche Diskussion über den Verkauf von Gesprächszeiten von Politikern im Rahmen von Sponsoring-Verträgen hat gezeigt, dass das Parteiengesetz im Wesentlichen seine Funktion erfüllt. Ich bin gleichwohl bereit, einer gesonderten Veröffentlichung von Sponsoringeinnahmen ab einer gewissen Höhe zuzustimmen.

Grundsätzlich sind Sponsoringeinnahmen von Parteien und Spenden an Parteien unterschiedlich zu bewerten. Sponsoring unterscheidet sich von Spenden dadurch, dass der Zuwendende eine Gegenleistung in Form von Werbemöglichkeiten erhält. Diese Gegenleistung erfolgt öffentlich. Geradezu das Wesen von Sponsoring ist also höchstmögliche Öffentlichkeit. Dadurch ist bereits eine Transparenz gegeben, die für Spenden erst durch die Rechenschaftspflicht hergestellt wird. Für die SPD betragen die Einnahmen aus Sponsoring und aus der Vermietung von Ausstellungsflächen weit weniger als 1% aller Einnahmen. Dennoch helfen diese Einnahmen, Veranstaltungen mit zu finanzieren.

Schon heute gilt: Stehen Leistung und Gegenleistung bei einer Sponsoring-Vereinbarung zwischen einer Partei und einem Unternehmen in erheblicher Diskrepanz, liegt im Hinblick auf den „überschießenden“ Leistungsanteil eine verkappte Spende vor. Einnahmen für politische Gespräche mit Regierungsmitgliedern sind als verbotene Spende zu werten.

Das Parteiengesetz verpflichtet zur Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten, die von Wirtschaftsprüfern testiert und vom Bundestagspräsidenten geprüft sein müssen. Eine Veröffentlichung von Verträgen und anderen Geschäftsunterlagen ist auch für politische Parteien nicht vorgesehen. Gibt es allerdings Anhaltspunkte für fehlerhaftes Verhalten, müssen die politischen Parteien dem Bundestagspräsidenten schon heute ihr Verhalten darlegen und das rechtmäßige Verhalten nachweisen.

Ich werde sinnvolle Änderungen des Parteiengesetzes unterstützen. Jedoch muss der zusätzliche Aufwand - der im wesentlichen von Tausenden ehrenamtlicher Kassiererinnen und Kassierer unserer Partei erbracht werden müsste - zum angestrebten Transparenzgewinn in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer, MdB