Frage an Ewald Schurer von Ernst G. bezüglich Verkehr
Verdienste von Herrn Mehdorn
Sehr geehrter Herr Schurer,
seit Wochen ist der S-Bahn-Verkehr in Berlin durch Zugausfälle so gut wie lahm gelegt. Die Deutsche Bahn als Eigentümer der S-Bahn hat bisher auf maximalen Profit gesetzt und die Wartung der Züge vernachlässigt (Kontraste 30.07.2009)
Seit Jahren lässt die Bahn AG Güterwagen und Lokomotiven, die fahrbereit sind und die teilweise frisch vom TÜV kommen, verschrotten. Dabei könnten die Bahn-Manager mit dem überzähligen Fuhrpark kräftig Geld verdienen. Die private Konkurrenz würde sofort zugreifen. Doch die Bahn verkauft den Mitbewerbern weder Güterwagen noch Lokomotiven – und hält sich so lästige Konkurrenz vom Leibe. (Kontraste: 20. 10. 2005)
Würden Sie mir bitte sagen, ob bzw. mit welcher Summe der „freiwillige“ Abgang von Herrn Mehdorn vergoldet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Grill
Sehr geehrter Herr Dr. Grill,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Chaos der Berliner S-Bahn und der Höhe der Abfindung an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Hartmut Mehdorn.
In der Tat sind die momentanen Zustände bei der Berliner S-Bahn unverantwortlich und nicht tolerabel. Ich bin froh, dass der Berliner Senat bereits mit harten Konsequenzen für die S-Bahn GmbH als auch für die DB AG reagiert. Der Berliner Senat wird die nicht gefahrenen Kilometer nicht bezahlen. Dies entspricht zum jetzigen Zeitpunkt bereits einem Einbehalt von über 15 Millionen Euro. Darüber hinaus müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wer wichtige Wartungsintervalle für die Steigerung von Profit hinauszögert, spielt mit dem Leben der Kundinnen und Kunden der Berliner S-Bahn.
Darüber hinaus muss die Berliner S-Bahn GmbH alle defekten Waggons schnellstmöglich reparieren. Für Berlin ist die S-Bahn das Verkehrsmittel Nr. 1 und deshalb unverzichtbar. Dazu gehört im Übrigen auch die S-Bahn-Kunden in einer angemessenen Art und Weise zu entschädigen.
Dem von Ihnen angeführten Vorwurf, die Bahn lasse funktionsfähige Güterwagen und Lokomotiven aufgrund wettbewerblicher Erwägungen verschrotten, gehe ich gerne nach. Sobald mir in dieser Frage Erkenntnisse vorliegen, teile ich Ihnen diese gerne mit.
Der Aufsichtsrat der DB AG hatte am 25. April 2009 beschlossen, den Vertrag mit Herrn Dr. Mehdorn als Vorstandsvorsitzenden der DB AG aufzulösen. Im Rahmen seines Ausscheidens erhielt Herr Dr. Mehdorn in der Tat die für diesen Fall vertraglich vorgesehene Leistungen. Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, kann ich Ihnen zu den Details des Anstellungsvertrages von Herrn Dr. Mehdorn keine konkrete Summe mitteilen. Nach Paragraph 395 Abs. 1 des Aktiengesetzes besteht in diesem Fall Verschwiegenheitspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ewald Schurer, MdB