Wird Niedersachsen vom Bund Ausgleichsleistungen beanspruchen, da die wieder vernässten Moore die Waldverluste bzw. deren CO2-Äq. Kompensationsverluste auffangen?
Lieber Herr H.,
vielen Dank für ihre Nachfrage. Diese beantworte ich gerne. Grundsätzlich ist es so, dass rund 8 Prozent der Landesfläche bei uns in Niedersachsen Moorböden aufweisen. Der überwiegende Anteil von 52 Prozent wird als Grünland verwendet, 12 Prozent als Ackerfläche und rund 10 Prozent als Wald.
Ihre Frage zu Ausgleichszahlungen beim Moorschutz ist sehr komplex und kann auch nur so beantwortet werden.
Seit 2021 gibt es eine Bund-Länder-Vereinbarung, welche auch Niedersachsen unterzeichnet hat. In dieser Vereinbarung haben sich die entsprechenden Akteure (Landes- und Bundesministerien) darauf geeinigt, unter Moorbodenschutz folgendes zu verstehen:
„Der Moorbodenschutz umfasst im Sinne dieser Zielvereinbarung:
a. die Erhaltung von Moorböden, die sich noch oder bereits wieder in einem günstigen (torferhaltenden) Zustand befinden,
b. die Anhebung der Wasserstände (Teilvernässung zur Minderung der Torfzehrung oder vollständige (Wieder-)Vernässung zur Erhaltung des Torfes) in Verbindung mit einem nachhaltigen Wasserstands- und integrierten Flächenmanagement, sowie
c. als Folge die Anpassung der bisherigen Bewirtschaftung (ggf. einschließlich Nutzungsaufgabe), und Etablierung neuartiger Landnutzungen (z. B. Paludikulturen), soweit diese geeignet sind, die Treibhausgasemissionen aus den betroffenen Flächen deutlich zu reduzieren.“
Für seine Moorschutz Initiativen bekommt das Land Niedersachsen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für den Förderzeitraum von 2021-2027 erhält das Land 5 Mio. Euro aus diesem Fördertopf für die „Innovationen für Klimaschutz in Mooren“. Der Bund hat außerdem die versprochenen Mittel im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)“ in Teilen frei gegeben, was für Niedersachsen bedeutet, dass wir uns auch hier für Mittel für den Moor- und Waldschutz bewerben werden. Konkrete „Ausgleichsleistungen“ für die Wiedervernässung von Mooren erhält das Land vom Bund meines Wissens nach nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Viehoff