Frage an Eva Jähnigen von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jähnigen!
Wann wird der Wahlprüfungsausschuß abschließend über den Einspruch von Arvid Samtleben entscheiden?
Herzliche Grüße,
L. H.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihr Interesse an der Arbeit des Wahlprüfungsausschusses. Über alle Wahleinsprüche einschließlich des Einspruches von Herrn Samtleben entscheidet gemäß § 1 Abs. 1 des sächsischen Wahlprüfungsgesetzes http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=710332577238&jlink=p1&jabs=2 der sächsische Landtag in öffentlicher Sitzung. Der Wahlprüfungsausschuss bereitet diese Entscheidung lediglich vor (§ 3 Wahlprüfungsgesetz) und unterbreitet dem Landtag einen Entscheidungsvorschlag.
Zu den noch laufenden, internen Beratungen des Wahlprüfungsausschusses in dieser Sache kann ich Ihnen ohne entsprechende Vollmacht momentan keine Auskunft erteilen.
Jedoch findet zum Einspruch von Herrn Samtleben eine öffentliche, mündlichen Verhandlung mit allen Beteiligten vor dem Wahlprüfungsausschuss gem. § 8 Abs. 1 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz statt. Sie wird voraussichtlich für Montag, den 8. Juni 2015 ab 11 Uhr anberaumt. Genauere Informationen über Zeit und Ort dieser Sitzung und alle anderen Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Landtages unter http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/index.aspx
Mit freundlichen Grüßen
Eva Jähnigen