Frage an Eva Jähnigen von Günther S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jähnigen, im Kandidatencheck haben Sie die nachstehende These mit nein bewertet.
Angesichts der großen Transparenzdefizite von Sachsens Regierung muß eine genügende Kontrolle durch das Parlament gesichert sein. Auch kleine Fraktionen müssen in alle Ausschüsse kommen. Durch ein neues Wahlgesetz wollen wir aber die Anzahl der Überhang- und Ausgleichsmandate reduzieren (derzeit 12)
Die Größe der Parlamente kann aber aus meiner Sicht nicht eine konstante Größe sein. Wie sehen Sie die derzeitge Verfahrensweise bei Bundes- und Landtagswahlen zur Stimmenaufteilung der Wählerstimmen für Parteien die die jeweilige Sperrklausel (aktuell 5%) nicht erreichen? Wird mit einer Aufteilung dieser Stimmen der Wählerwille nicht verfälscht? Und führt diese Regelung nicht zu einer Nichtteilnahme an Wahlen?
Mit freundlichen Grüßen Günther Sorgalla
Sehr geehrter Herr Sorgalla,
Uns GRÜNEN im Landtag erschien es am dringendsten, den Zugang von Wählergemeinschaften zur Wahl und von Wählerinnen und Wählern zu bürgerfreundlichen Wahlinformationsmöglichkeiten zu erleichtern. Dazu haben wir einen umfangreichen Gesetzentwurf eingereicht, den CDU und FDP leider abgelehnt haben.
Ob eine 5 % - Klausel in modernen Demokratien für Regierungsfähigkeit notwendig ist, kann man diskutieren ; allerdings habe ich angesichts der großen Anzahl kandidierender, kleinerer Parteien zu unserer Landtagswahl in Sachsen nicht den Eindruck, dass diese von der hiesigen 5 % - Klausel abgehalten werden. Mich treibt stärker um, dass viele Erstwahlstimmen in den Direktwahlkreisen verfallen, in denen nur eine Person gewählt wird - hier wäre m. E. eine Reform durch ein Mehrpersonenwahlrecht (d. h. im Wahlkreis werden mehrere regionale Abgeordnete gewählt) ein interessanter Ansatz.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Jähnigen