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Eva Jähnigen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias M. •

Frage an Eva Jähnigen von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jähnigen!

Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt dieses Statement abgegeben.

Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben. http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1

Hierzu ist m.M.n. eine Novelle des Kommunalen Wahlrechts zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.
Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl sind Ihnen sicher teilweise bekannt.
Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterstützerunterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten)
Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften in Leipzig, widersprechen den Normen zur Bundestagswahl.

Wenn Unterstützerwillige, ihre Willenserklärung (keine Wahlentscheidung) nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus noch dazu nur zu bestimmten Öffnungszeiten leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen.
Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG.

Meine Frage:
Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung in Sachsen, wenn möglich auch rückwirkend, aufgehoben wird?

Portrait von Eva Jähnigen
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Malok,

danke für Ihre Fragen!

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sieht ähnlichen Handlungsbedarf beim Wahlrecht wie Sie und hat
einen Entwurf für ein verändertes Landtags- und Kommunalwahlrecht eingereicht,
mit dem sie Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen oder -bewerbern den Zugang zu Wahlen erheblich erleichtern will.

Unsere Vorschläge reichen von der Gleichstellung von Wählervereinigungen aller Art mit Parteien bis zur unentgeltlichen Nutzung
von öffentlichen Räumen in der Wahlkampfzeit. Bilden Sie sich selbst eine Meinung:
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/mitteilungen/pm/artikel/pm-2013-301-wahlrecht-gruene.html?no_cache=1&cHash=92e7b5bb65625b370f1485fa2a311db5

Rückwirkend gehen Wahlrechtsänderungen allerdings nie. Dann würde ja die Gültigkeit vergangener Wahlen nachträglich in Frage gestellt werden.
Lassen Sie uns aber gemeinsam dafür kämpfen, dass es für viele Menschen bald leichter oder auch überhaupt erst möglich wird, ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Einen öffentlichen Vorwahlprozeß finde ich interessant und anregend, würde ihn aber nicht zwingend für alle Bewerbungen vorschreiben wollen.
Gerade bei den Kommunalwahlen haben wir ja in Sachsen durch die offenen Listen - bei denen die Reihenfolge der Mandatszuteilungen von der Anzahl
der Stimmen im Wahlkreis abhängt und nicht von der vorherigen Listenaufstellung - und die Möglichkeit, die drei Stimmen nach Gusto auf
verschiedene Kandidaturen und verschiedene Listen zu verteilen oder zu häufen - ohnehin schon einen spannenden Prozeß.

Rechtlich zulässig sind solche Formen bereits jetzt. Momentan stimmen die Europäischen GRÜNEN gerade über ihre Spitzenkandidaturen für die Europawahl im kommenden Jahr ab - Sie sind wie alle europäischen Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, dabei mitabzustimmen.
Mehr hier: http://greenprimary.europeangreens.eu/

Mit freundlichen Grüßen
Eva Jähnigen