Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von Eva Högl
SPD
• 16.09.2009

(...) Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahre 2002 wurden die letzten Ausnahmen beseitigt. Die Abschaffung der Todesstrafe ist auch Aufnahmekriterium für Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen. Sie steht auch nicht unter Vorbehalt, sondern gilt absolut. (...)

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