Frage an Eva Högl von Hermann B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Hallo Frau Dr. Högl,
oben antworten Sie auf Tierschutz
> Das gelingt nur bei einem möglichst raschen Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil den Weg dazu frei gemacht hat.< ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_eva_hoegl-650-20637--f188703.html#q188703 )
Kann denn das EU-Parlament überhaupt darüber entscheiden? Wie sieht es mit den Menschenrechten in dem Vertrag von Lissabon aus, unserer neuen Verfassung, über den heute wieder im Bundestag abgestimmt wird? Haben Sie den Vertrag von Lissabon gründlich gelesen und verstanden worüber Sie heute abstimmen und schon 2x abstimmten?
Von Befürwortern des EU-Reformvertrages wird immer wieder betont, dass doch immerhin die Garantie der Grundrechte in allen Mitgliedsländern ein epochaler Fortschritt sei.??Dass auch hier der Teufel im Detail lauert, zeigen die Bestimmungen über das wichtigste Grundrecht, jenes auf das Leben selbst.??Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU steht also unter Vorbehalt – bei »Aufruhr und Aufstand« beispielsweise darf auch exekutiert werden. Man muss sich allerdings auf eine Schnitzeljagd durch die juristischen Texte begeben, um dieser bösen Wahrheit auf die Spur zu kommen.
s.a. http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html
Die Gefahr besteht, dass die EU-kritischen Teile des Karlsruher Urteils in der politischen Praxis übergangen werden:
Der Bundestag, so die Karlsruher Richter, soll künftig vor Brüsseler Entscheidungen sein Kontrollrecht ausüben. Was aber, wenn die Mehrheit des Bundestags von dieser Möglichkeit gar nicht Gebrauch machen will? Begrüßenswerte Vorstöße aus der CSU und der Linkspartei, die Bundestag- Mitentscheidung von EU-Vorgaben obligatorisch zu machen, stoßen bei CDU und SPD auf eiserne Ablehnung. 67% der Bundesbürger fordern einen Volksentscheid über den Vertrag von Lissabon!
Wie stehen Sie dazu?
Schließlich heißt es im Grundgesetz:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Barges,
die Todesstrafe ist im Geltungsbereich der Europäischen Union abgeschafft. Mit Ratifizierung des 13. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahre 2002 wurden die letzten Ausnahmen beseitigt. Die Abschaffung der Todesstrafe ist auch Aufnahmekriterium für Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen. Sie steht auch nicht unter Vorbehalt, sondern gilt absolut. Die Tötung eines Menschen aus Gründen der Gefahrenabwehr, wohlgemerkt nicht als Strafe, ist rechtlich davon zu unterscheiden.
Die Gefahr, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch das Parlament einfach ignoriert wird, besteht nicht. In allen wichtigen Fragen, die in dem Urteil genau definiert wurden, erfolgt die Zustimmung des Bundestages. Entsprechende Gesetze haben wir im Deutschen Bundestag am 8. September 2009 verabschiedet, die nach der Zustimmung des Bundesrates, die am 18. September erfolgen wird, in Kraft treten werden. Damit hat Deutschland den Weg für den Vertrag von Lissabon frei gemacht. Ich freue mich als engagierte Europapolitikerin darüber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl