
(...) Selbstverständlich haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters nicht das Recht einem Menschen die Sozialleistungen ohne vorliegende Gründe zu sperren. In welchem Fall eine Kürzung oder gar Sperre der Leistung verhängt wird, ist durch Gesetze klar geregelt und meist mit Versäumnissen der Antragsstellerin oder des Antragsstellers verbunden. (...)