Frage an Eva Högl von Dieter W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Es wurde doch gesagt, dass sich Arbeit wieder lohnen soll. Aber nach dem neuen Mindeslohn für das Sicherungsgewerbe sehe ich es nicht so. Wieder Unterschiede zwischen Ost und West. Wer soll für 6 Euro, das heißt bei normaler Arbeitszeit 160 Stunden 960 Euro brutto, arbeiten? Da hat ein Hartz IV Empfänger mehr zum Leben als einer der bei Wind und Wetter arbeiten muß oder sollte einer der so wenig verdient, 30 Tage im Monat arbeiten.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich eine Antwort von ihnen bekommen würde oder Sie mir schreiben könnten wo ich mich mit diesem Problem hinwenden könnte
Hochachtungsvoll
Dieter Wall
Sehr geehrter Herr Wall,
vielen Dank für Ihre Frage vom 03.02.2009.
Wie Sie bin ich der Meinung, dass eine Person, die Vollzeit arbeitet, von ihrem Lohn auch leben können muss. Aus diesem Grund setze ich mich gemeinsam mit der SPD und den Gewerkschaften für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein. Ich fordere mindestens 8 Euro und schaue dabei nach Irland, Luxemburg, Frankreich und Belgien. Nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn können wir die Grundlage dafür schaffen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ihre Arbeit für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Diese gilt selbstverständlich für die Menschen in Ost und West gleichermaßen. Das von Ihnen angeführte Beispiel zeigt die Notwendigkeit, hier aktiv zu werden. Mit der Aufnahme von sechs weiteren Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat die SPD einen wichtigen Erfolg erzielt und sich gegen CDU/ CSU und FDP, die jegliche Form von gesetzlichen Mindestlöhnen ablehnen, durchgesetzt. Die ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie können sicher sein, dass ich mich weiter für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn engagieren werde. Dafür brauchen wir eine Mehrheit im Deutschen Bundestag ? deshalb hoffe ich, dass die SPD nach der Wahl am 27. September 2009 stärkste Partei wird. Für faire, gerechte und existenzsichernde Löhne und gute Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl