Frage an Eva Bulling-Schröter von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter,
schon seit einiger Zeit verfolge ich mit besonderem Interesse das Verhalten der SPD bzgl. der vorliegenden Gesetzesinitiativen zur Änderung des EEG 2009.
Warum blockiert die SPD-Fraktion eine Änderung des EEG 2009 zur Gewährung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen?
Ich bin 32 Jahre und habe als Privatinvestor vertrauensvoll in eine Biogasanlage eines kleinen Biogasparks, bestehend aus 4 Anlagen a 500 KW, investiert, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und andererseits etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Hierbei wird auch die Abwärme komoplett und sinnvoll genutzt. Bei einer Anlagenzusammenfassung sinkt die Vergütung um 4,5 Ct pro erzeugter kWh Strom, sodass die Anlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden können und somit zwangsläufig in die Insolvenz getrieben werden, d.h. das investierte Geld und die Altersvorsorge ist futsch. Ähnlich geht es vielen anderen Investoren (in Penkun mehr als 5.000, insgesamt sind mehr als 200 Anlagen betroffen).
Warum sollen diese unbescholtenen Investoren und mit ihnen viele Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, dafür bestraft werden, dass der Gesetzgeber offensichtlich nicht in der Lage war seine Vorstellungen rechtzeitig in klare Gesetzestexte zu fassen. Initiatoren und Betreiber der Biogasparks sind finanziell leider nicht betroffen, wenn man von den zahlreichen wegfallenden Arbeitsplätzen mal absieht.
Ich möchte Sie dringend bitten schnellstmöglichst für die Verabschiedung der Gesetzesvorlage zu sorgen um das Vertrauen der Investoren in die erneuerbaren Energien zu erhalten und die derzeitige wirtschaftliche Krise nicht noch zusätzlich zu forcieren.
DANKE für Ihre Antowrt und Unterstützung
Sehr geehrter Herr Böckler,
Ihre Sorge um den Erhalt Ihrer Investition kann ich gut nachvollziehen. Gleichwohl denke ich doch, dass Ihr Biogaspark auch unter den veränderten Förderbedingungen wirtschaftlich betrieben werden kann. Auch teile ich nicht Ihre Ansicht, dass dadurch Arbeitsplätze verloren gehen und Investitionen ausbleiben. Gern möchte ich Ihnen aber unsere Haltung näher erläutern:
Biomasse hat unter den erneuerbaren Energien eine besondere Stellung: Sie ist grundlastfähig und speicherbar; ist aber auch nicht vollständig CO2-neutral und kann zur Überlastung wertvoller Böden führen. Deshalb ist des erforderlich, Biomasse zur Energieerzeugung möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Je Hektar Energiepflanzen muss die Energieausbeute so hoch und die Treibhausgaswirkung so gering wie möglich sein. Biogas ist deshalb die erste Wahl, weil eine große Bandbreite an pflanzlichen Eingangsstoffen genutzt werden kann und bei hohen Energieerträgen die gleichzeitige Strom- und Wärmenutzung möglich ist. Auch kann Biogas ins Erdgasnetz eingespeist werden oder Fahrzeuge antreiben.
Da hierzulande nur begrenzt Flächen zur Verfügung stehen, sind aber auch bei Biogas hohe Nachhaltigkeitsstandards nötig, um den Naturhaushalt nicht zu überfordern und Konflikte mit der Nahrungsmittelerzeugung zu vermeiden. An diesem Punkt stößt eine groß dimensionierte Biogaserzeugung an ihre Grenzen. Aneinander gereihte Einzelanlagen auf einen Gelände stellen faktisch eine Großanlage und damit eine bewusste Umgehung des EEG dar. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber eine niedrigere Förderung bei großen Biogasanlagen vorgesehen: Sie erfordern hohe Biomassemengen und sind meist ausschließlich auf Maissilage eingestellt. Die Fruchtfolge und regionale Kreisläufe werden vernachlässigt. Außerhalb von Ortschaften angesiedelt, nutzen sie nur den Strom und die Wärmeenergie nicht oder nur unvollständig. Das ist schlicht Verschwendung knapper und wertvoller Rohstoffe.
Deshalb ist die neue Regelung im EEG 2009 richtig, die Betreiber von Biomasseanlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeabgabe zu drängen und den größenbezogenen Anlagenbegriff auch rückwirkend eindeutig zu regeln. Dass dieses Vorgehen im Grundsatz nicht zu beanstanden ist, wurde auch in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2009 bestätigt (1 BvG 3076/08). Es wies ausdrücklich darauf hin, dass ein Anspruch auf Einzelvergütung mehrerer gebündelter Anlagen an einem Standort schon nach dem alten EEG anzuzweifeln ist. Nach Durchsicht der Vergütungsregelung im novellierten EEG müsste auch weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich sein.
Gleichwohl setzen wir uns dafür ein, die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz endlich so zu regeln, dass sich die Abgabe ins Netz für die Anlagenbetreiber auch lohnt. Dazu ist es erforderlich, die Erdgas-Unternehmen zur Aufnahme von Biogas zu verpflichten. Auch die Aufbereitung auf Einspeisequalität muss Sache der Röhrenbetreiber sein, damit die Biogaslieferanten nicht zu unerfüllbaren technischen Anforderungen gezwungen werden können.
Mit freundlichen Grüssen
Eva Bulling-Schröter MdB