Frage an Eva Bulling-Schröter von Lorenz P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bulling-Schröter,
in Kalifornien hat sich Arnold Schwarzenegger durchgesetzt und billige dh. gesättigte Fette mit einem Anwendungsverbot belegt. In Deutschland ist das Problem ähnlich - warum wird hier nichts unternommen ?
Sehr geehrter Herr Lorenz,
Ihnen ging es darum, dass „billige Fette“ von einem Anwendungsverbot belegt werden sollen. Unter billigen Fetten verstehen Sie „gesättigte“ Fette und geben an, dass die USA billige Fette verboten hätte.
Ihre Anfrage scheint sich auf einen Bericht der Tagesschau vom 26.07.2008 oder einen der vielen Artikel dazu in Tageszeitungen zu beziehen. Am Tag zuvor hatte der USA-Bundesstaat Kalifornien durch Gesetz beschlossen, dass kalifornische Restaurants ab 2010 keine Öle, Backfett und Margarinesorten, die gesundheitsschädliche Trans-Fettsäuren enthalten, mehr in den jeweiligen Lokalen zum Braten oder als Brotaufstrich verwendet werden dürfen. Von 2011 an ist auch das Frittieren von Backwaren mit solchen Fetten verboten. Dass heißt, der Einzelhandel darf keine unverpackten Produkte anbieten, in denen die Fette enthalten sind. Auch die Städte New York, Philadelphia und Seattle haben Verordnungen vom Verbot von Trans-Fettsäuren erlassen.
Hierbei geht es also um Trans-Fettsäuren und nicht „gesättigte Fette“. Der Unterschied ist bedeutsam, wenn man ein Verbot fordert. Zwar sind auch „gesättigte Fettsäuren“ gesundheitsschädlich, da sie Cholesterin deutlich erhöhen und sehr nährwertreich sind. Diese Fettsäuren kommen jedoch im Wesentlichen in allen Erzeugnissen vor, die aus tierischen Fetten bestehen. Vollmilch, Sahne, Schmalz, fett durchwachsenes Fleisch sind einige Beispiele dafür. Sie sollten daher maßvoll gegessen werden. Transfette hingegen sind künstlich gehärtete Fette, die der Körper nicht verarbeiten kann. Sie werden mit Herz- und Gefäßerkrankungen in Verbindung gebracht. Die Trans-Fettsäuren entstehen bei der industriellen Härtung von Ölen. Einen hohen Anteil an Trans-Fettsäuren haben viele beliebte Lebensmittel wie Brotaufstriche, Frühstücksflocken mit Fettzusatz, Süßwaren wie Kekse, Trockensuppen, Fertiggerichte und frittierten Erzeugnisse sowie Fast-Food-Produkte.
Ein Verbot, Trans-Fettöle in Restaurants zum Frittieren zu verwenden ist auf Bundesebene durch ein Bundesgesetz nicht möglich. Ebenso wie in den USA sind hierfür die Bundesländer zuständig. Ich halte das auch nicht für zielführend. Bisherige Gutachten haben ergeben, dass Deutschland einen eher geringen Verzehr von Trans-Fettsäuren im Vergleich zu den USA hat. Viel wichtiger wäre generell den Gehalt von Trans-Fettsäuren zu verringern. Denn bedenklich sind vor allem die Anteile von Trans-Fettsäuren in oben erwähnten Lebensmitteln. In diesen können je nach verwendeten Fett bis zu 30 % aller Fettsäuren in Trans-Konfiguration vorliegen. Aus diesem Grund hat Dänemark 2004 z.B. den übermäßigen Gebrauch von Transfetten in Nahrungsmitteln generell verboten und eine Zwei-Prozent-Grenze eingeführt, bis zu der maximal der Anteil der Transfette an dem Gesamtfettgehalt betragen darf. Einige Länder wie die USA, Kanada und einigen südamerikanischen Staaten haben eine Deklarationspflicht eingeführt.
Ich würde mich daher dafür einsetzen, dass der Anteil der Trans-Fettsäuren generell in Nahrungsmitteln begrenzt wird. Als Fraktion DIE LINKE fordern wir bereits verpflichtend für alle Lebensmittel, diese Nährwertkennzeichnung nach dem Ampelmodell zu versehen. Enthält ein Produkt zu viel Salz, Fett, gesättigte Fettsäuren und/oder Zucker, bekommt jede einzelne Angabe einen roten Punkt. Ist ein Produkt dagegen wenig fettreich, bekommt es dafür einen grünen Punkt. Das ist einfach verständlich und für die Verbraucherinnen und Verbraucher hilfreich.
Mit freundlichen Grüssen
Eva Bulling-Schröter