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Eva Botzenhart
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Frage von Peter S. •

Frage an Eva Botzenhart von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Botzenhart,

Ende letzten Jahres hat das „Dialogforum Schiene Hamburg-Altona“ seine Arbeit aufgenommen.

https://www.dialogforum-schiene-hamburg-altona.de/

Für das Forum steht ein Verfügungsfonds von jährlich bis zu 150.000 Euro bereit. Die Kosten tragen je zur Hälfte Stadt und die Deutsche Bahn, wie Punkt 11 der Anlage zur Bürgerschaftsdrucksache 21/19943 zu entnehmen ist.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69676/faktencheck_fernbahnhof_diebsteich.pdf

Hinzu kommen die Ausgaben für die Geschäftsstelle des Forums und die sonstigen laufenden Kosten, die ebenfalls je zur Hälfte von Stadt und DB zu tragen sind.

Für die Geschäftsstelle wurde die Firma Arcadis ausgewählt. Einen Zugang zu dem mit der Firma geschlossenen Vertrag verweigert die DB. Zur Frage nach der öffentlichen Ausschreibung bzw. der Vergabebekanntmachung für den Vertrag verweist DB auf Links im Internet, die ins Leere gehen.

https://fragdenstaat.de/a/208194

Sowohl die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als auch der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen erklären, der Vertrag mit der Firma Arcadis liege ihnen nicht vor, da die Ausschreibung von der DB durchgeführt worden sei. Auch die Auftrags- und Vergabebekanntmachung lägen nicht vor, man kenne nur die vorgesehene Leistungsbeschreibung.

https://fragdenstaat.de/a/205556

Anscheinend haben sich die zuständigen Behörden also nicht vergewissert, dass der Vertrag für die Geschäftsstelle des Forums in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben worden ist.

Steht dies im Einklang mit Artikel 58 der Landeshaushaltsordnung, wonach dem Abschluss von Verträgen über Leistungen eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen muss? Gilt diese Vorschrift nicht, wenn zur Aufgabenerfüllung andere Stellen (hier: die DB) eingeschaltet werden?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Frage! Schön, dass Sie sich erneut an mich wenden.

Es stimmt, dass die Arcadis Germany GmbH für die Geschäftsstelle des Dialogforums Schiene in Hamburg-Altona nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern von der Deutschen Bahn beauftragt wurde.
Weil die DB hierbei die öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts und für die Durchführung des Vergabeverfahrens allein verantwortlich war, liegen der FHH keine Informationen über die Einzelheiten des Vergabeverfahrens vor.

Konkret fragen Sie, ob das Vorgehen der DB im Einklang mit Artikel 58 der Hamburger Landeshaushaltsordnung (LHO) steht. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass für die DB die Bundesvergabeordnung und nicht die LHO relevant ist.

Und selbst wenn sie dies wäre: Im von Ihnen angesprochenen § 58 der LHO ist, genau wie in der Bundesvergabeordnung, festgehalten, dass eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb stattfinden muss, „sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen“. (Hier nachzulesen: 20-01-01-lho-internetfassung.pdf (hamburg.de))

Eine solche Ausnahme ist entweder gegeben, wenn die vergaberechtliche Wertgrenze die Bagatellgrenze nicht erreicht, also der Auftrag in seiner Höhe unterhalb der Wertgrenzen bleibt oder wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, dass keine Ausschreibung notwendig ist. Welche besonderen Voraussetzungen das sein können, ist unter anderem in Abschnitt 2 der Vergabeverordnung festgehalten (Hier nachzulesen: VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (gesetze-im-internet.de)).

Basierend auf der Tatsache, dass eine Vielzahl an Ausnahmen möglich ist, geht die Freie und Hansestadt Hamburg selbstverständlich davon aus, dass die DB nach Recht und Gesetz handelt und die Vorschriften der Bundesvergabeordnung einhält.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Botzenhart

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