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Erwin Sellering
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Frage von Annelie u. Bodo B. •

Frage an Erwin Sellering von Annelie u. Bodo B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Justizminister Sellering,

seit Jan. 1999 müssen wir ein Zivilverfahren führen, weil die zuständigen Behörden unser Problem mit dem Heizhaus Brunnenfeld II in Parchim nicht lösen wollten; uns schriftlich auf den Klageweg verwiesen haben. Wir müssen nun schon über 7 Jahre gerichtliche Auseinandersetzungen führen.
Da das Landgericht Schwerin Verfahrensfehler gemacht hat, mussten wir in die II. Instanz gehen.
Lt. Beweisbeschluß des OLG sollte seit März 2004 eine Messung bei gefrorenem Erdreich und unter Volllast des Heizhauses erfolgen, um den gefährlichen Körperschall/Infraschall nachzuweisen. Der gerichtlich bestellte Gutachter (Prof. Möser) hat sich über den Beweisbeschluß hinweggesetzt, ein Gutachten erstellt, ohne daß er diese Messungen durchführte. Das OLG hat zwischenzeitlich erneut den Prof. Möser als Gutachter bestellt, eine Messung steht nach
30 Monaten allerdings immer noch aus, auch in dem letzten harten Winter wurde nicht gemessen.
Herr Justizminister, auf welchen Katastrophenwinter sollen wir noch warten, warum wird unser Verfahren ganz bewusst hinausgezögert?
Wir haben uns im Jahre 1995 ein neues Haus gebaut und können darin nicht gesund leben, weil vom naheliegenden Heizhaus über eine Lehmader/Verwerfung tieffrequente Schallwellen in unser Haus gelangen, die unser Haus zu einer Druckkammer machen. Seit über 10 Jahren flüchten wir täglich in eine Ersatzwohnung, um wenigstens schlafen zu können. Unsere Gesundheit wurde ruiniert. Wie lange sollen wir noch auf die Lösung unseres Problems warten? Warum wird von Seiten des Landes M/V geduldet, daß mitten im Wohngebiet ein Heizhaus gebaut wurde, welches viele bauliche Mängel aufweist und mit einer Statik gebaut wurde, die nicht zur Bauausführung freigegeben wurde? Damit werden auch die Baugesetzlichkeiten verletzt!!
Warum haben in unserem Land Maschinen und Anlagen Priorität vor Menschenleben, warum wird uns das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht gewährt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bählkow, sehr geehrter Herr Bählkow

Sie wenden sich an mich mit der Bitte um Hilfe in einer rechtlichen Auseinandersetzung über den Schutz vor Schallwellen, die – wie Sie sagen – von dem Heizhaus Brunnenfeld II in Parchim ausgehen.

Als Justizminister ist es mir jedoch nicht gestattet, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen oder gerichtliche Entscheidungen im Einzelfall - zustimmend oder kritisch - zu würdigen. Denn die Gerichte sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unabhängig und dürfen gerade durch ihren obersten Dienstherren nicht bei der Entscheidungsfindung beeinflusst werden. Ich möchte allerdings ganz allgemein darauf hinweisen, dass die Erstellung von Gutachten über die Auswirkungen tieffrequenter Schallwellen auf den Menschen nicht ganz einfach sein dürfte. Denn diese Immissionen werden aufgrund ihrer niedrigen Hertzzahl vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen, und über ihre Auswirkungen gibt es noch keine abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Allgemein lässt sich zudem sagen, dass die Auswirkungen im Einzelfall wissenschaftlich nachgewiesen sein müssen, um Grundlage einer für den Nachbarn günstigen Entscheidung sein zu können.

In der vom Oberlandesgericht durchgeführten Beweisaufnahme geht es also um wissenschaftlich höchst schwierige Fragen. Da Sie anwaltlich vertreten sind, können und sollten Sie Ihre Fragen zum Ablauf und zeitlichen Umfang der Beweisaufnahme durch Ihren Anwalt klären lassen. Das Gericht wird sicherlich seine Gründe für die bisherige Vorgehensweise im Einzelnen darlegen, so dass Sie die prozessualen Konsequenzen sodann mit Ihrem Anwalt erörtern können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Erwin Sellering