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Erwin Sellering
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Frage von Andreas I. •

Frage an Erwin Sellering von Andreas I. bezüglich Soziale Sicherung

Werter Herr Sellering, wir sind stolze Besitzer und Bewirtschafter eines Kleingarten in der Sparte "Hol di Ran" in Lubmin. Doch betrifft meine Frage eine allgemeine und auch, denke ich, eine Landesweite Problematik.
Unsere Gartenlaube hat mehr als die laut Bundesgartengesetz bezeichneten 24 m2 und auch mehr als zu DDR Zeiten zugelassenen 25 m2. Aus diesem Grund entrichten wir auch Grundsteuer B an das Finanzamt. Nun erhebt die Gemeinde Lubmin, und nicht nur diese wie sie wissen, eine Zweitwohnungssteuer auch auf Gartenlauben. Obwohl unsere Sparte als allgemeinnützig anerkannt ist und auch der §20a Absatz 7 für die allermeisten Lauben zutreffend ist.
Auf diesen Sachstand angesprochen, wurde uns vom Bürgermeister Lubmin nur mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, gemäß dem Motto lieber 150 € Zweitwohnungssteuer als eine viel höhere Pacht. Nun meine konkreten Fragen an sie: Was gedenken sie angesichts immer wieder auftretender Forderungen gegeüber Gartenpächtern zu unternehmen, um endlich einmal eine klare und beständige Regelung zu treffen, die uns Gartenpächter nicht jedes Jahr aufs neue denken läßt, was kommt wohl jetzt? Wie hoch schätzen sie den Wert einer Gartensparte als Mitglied in der Landesgemeinschaft ein und wie bewerten sie solche Forderungen der Kommunen im ganzen Land.
Würden sie sich für ein Verbot dieser Steuer auf Gartenlauben, ähnlich wie bei der Jagdsteuer, einsetzen?
Wir selbst sind eine Familie mit zwei Kindern und müssen immer mehr feststellen, das gerade Familien sich immer mehr aus den Gärten zurückziehen und nicht weil sie faul oder desinteressiert sind.

Vielen Dank für die Beantwortung im vorraus,
MfG
Andreas Ihleburg
Greifswald

(Diese Frage werde ich allen Kanditaten der großen Parteien zusenden)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ihleburg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD ist sich mit den übrigen Parteien im Landtag einig, dass in gemeinnützigen Kleingartenanlagen keine Zweitwohnwohnungssteuer erhoben wird. Derzeit beraten der Landesverband der Gartenfreunde, das Innenministerium, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag noch, wie eine Regelung aussehen soll, mit der das sichergestellt wird. Dies könnte z. B. durch eine entsprechende Definition des Begriffs der Zweitwohnung in den kommunalen Abgabensatzungen geschehen. Denn Kleingartenlauben unterscheiden sich schon bautechnisch erheblich von den üblichen Zweitwohnungen.
Inzwischen gibt es mit dem Innenministerium Absprachen darüber, dass der „Einführungserlass“ des Kommunalabgabegesetztes präzisiert und bis dahin der Punkt 3.3 des Erlasses „Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben“ außer Kraft gesetzt wird.
Einigkeit besteht auch darüber, dass die Zweitwohnungssteuer nicht dazu dienen soll, Verstöße einzelner Kleingärtner gegen das Bundeskleingartengesetz zu ahnden. Solche Verstöße müssen vor Ort unterbunden werden.. Im schlimmsten Falle würde einer ganzen Anlage die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Die meisten Fälle werden sich aber durch Zusammenwirken der Kommunalbehörden und der Kleingartenvereine lösen lassen. In diesem Zusammenwirken möchte ich Ihnen meine Unterstützung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Erwin Sellering