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Erwin Sellering
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Frage von Dr. Klaus K. •

Frage an Erwin Sellering von Dr. Klaus K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich möchte einen Vorschlag zum Thema "Rentenanpassung" unterbreiten und von Ihnen eine Stellungnahme zur Machbarkeit dieser Idee erbitten.
Grundsätzlich denke ich, es geht nicht um eine Rentenanpassung, sondern um eine Vereinheitlichung der Rentenberechnung, also eine Reformation des Rentensystems. Für den Zeitraum ab 1991 sollte Grundlage für die Rentenberechnung das Jahresdurchschnittseinkommen (JDE) in der gesamten BRD sein. Aus dem JDE wird ein für alle einheitlicher Rentenwert berechnet. Damit würde das "Grundübel" der bisherigen Rentenberechnung - Rentenwert-Ost bzw. Rentenwert-West - beseitigt. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, daß irgendetwas gegen die Ermittelung eines für die gesamte BRD gültigen JDE spricht. Die Verwendung eines JDE - Ost bzw. West zur Rentenberechnung (Rentenwert) ist letztendlich formal, unsinnig und und impliziert eine 2-Klassengesellschaft. Man könnte ja mal fragen, warum es in den alten Bundesländern nur ein akzeptiertes Jahresdurchschnittseinkommen gibt, obwohl auch dort arme und reiche Länder existieren. Welche Folgen hätte die Zugrundelegung eines einheitlichen JDE für die einheitliche Rentenberechnung ? Das JDE in den alten Bundesländern würde im Vergleich zu jetzigen Wert wahrscheinlich nur ein wenig sinken, während es in den neuen Bundesländer merklich steigen würde. Daraus würde folgen, daß sich die Zahl der Entgeltpunkte in den alten Bundesländer gegenüber jetzt vergrößert. Der monatliche Rentenbetrag würde sich aber kaum verändern, da ja der Rentenwert auf Grund des geringeren JDE sinken würde. In den neuen Bundesländern würde auf Grund des höheren JDE die Anzahl der Entgeltpunkte sinken, aber mit einem höheren Rentenwert zu multiplizieren sein, der dieses Defizit u.U. ausgleicht. Vorteil dieser Vorgehensweise: Einheitlichkeit in Ost und West. Nur das Einkommen zählt in gleicher Weise für Alle. Man müßte mal ein paar Fallbeispiele rechnen ! Dazu fehlen mir allerdings die Fakten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Klostermann,

herzlichen Dank für Ihren Vorschlag. Das klingt vernünftig. Sie sagen allerdings zu Recht, vor jeder Entscheidung über die Festlegung abstrakter Kriterien sollten die konkreten Auswirkungen auf die vielen unterschiedlichen Fallgestaltungen überprüft werden. Das kann nur die Bundesregierung, die über die notwendigen Zahlen und Daten verfügt. Ich habe die Bundeskanzlerin mehrfach aufgefordert, das zu tun. Leider vergeblich. Frau Merkel hatte vor der Bundestagswahl 2009 entsprechende Vorschläge angekündigt. Geschehen ist nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering