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Erwin Rüddel
CDU
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Frage von Christian M. •

Kann die CDU von einer Cannabis Liberalisierung überzeugt werden?

Sehr geehrter Herr Rüddel Da die Cannabis Entkriminalisierung ein voller Erfolg ist und man nur Positives hört, stellt sich mir die Frage, ob die CDU davon überzeugt werden kann. Sie haben mir schon 2 Fragen beantwortet, durch die Antworten gehe ich davon aus, dass Sie eine Legalisierung ( Kontrollierte Abgabe) befürworten. Gibt es innerhalb der CDU weitere Politiker, die das Problem erkannt haben und gegen denn Schwarzmarkt kämpfen werden? Ein erneutes Komplet-Verbot wird nichts besser machen, im Gegenteil, der Schwarzmarkt wird explodieren.Mfg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zur Debatte um eine Cannabisfreigabe für den Freizeitgebrauch.

Ich kann mich der Einschätzung, dass die Cannabis-Entkriminalisierung ein voller Erfolg sei, nicht anschließen: Aus der Ankündigung der Ampelparteien, Cannabis umfassend zu legalisieren und einen staatlich kontrollierten Markt für Freizeit-Cannabis zu schaffen, ist lediglich eine Entkriminalisierung und die Schaffung von Anbauvereinigungen geblieben. Das ursprünglich angekündigte Säule-2-Gesetz, also regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten, scheint man aufgegeben zu haben. Davon höre ich zumindest nichts mehr.

Von Anfang an hat es erhebliche völker- und europarechtliche Hürden gegen die Cannabis-Legalisierung gegeben. Da es kein Angebot für legales Cannabis gibt, blüht der Schwarzmarkt. Konsumenten nutzen missbräuchlich Verordnungen auf Privatrezept, um sich mit Medizinalcannabis zu Genusszwecken einzudecken. Im Zweifel fehlt das Cannabisarzneimittel echten Patienten für ihre Therapie.

Die Union muss von dieser Cannabis-Liberalisierung nicht überzeugt werden, denn sie ist gescheitert. Wenn man Cannabis mit der nötigen politischen Sorgfalt und Verantwortung liberalisieren wollte und den Schwarzmarkt bekämpfen möchte, hätte man von Anfang an die Apotheken und Apotheker als medizinisch-pharmazeutisch qualifizierte Anlaufstellen ins Auge fassen müssen. Veränderungen sind für mich daher nur im Bereich des Medizinalcannabis vorstellbar. Grundsätzlich sollten alle ergriffen Änderungen nur auf Basis europarechtlicher Vorgaben erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel

 

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